Sachverhalt:
Es wurde ein Antrag
auf Förderung für den Einsatz energiesparender Technologien von den Eigentümern
des Grundstücks in Karwitz gestellt.
Nach den
Förderrichtlinien der Gemeinde Karwitz ist diese Angelegenheit förderfähig. Die
Auszahlung erfolgt nach Fertigstellung der Anlage. Die antragstellenden
Personen haben hierzu eine entsprechende Rechnung u. ä. einzureichen.
Die Anlage wurde
jetzt fertiggestellt und die Rechnung wurde von den Antragstellern eingereicht,
diese liegt als Anlage bei.
Nach der Prüfung
wird der Zuschuss sodann binnen eines Monats ausgezahlt.
Beschlussvorschlag:
Den
antragstellenden Personen wird gemäß Förderrichtlinie der Gemeinde Karwitz zum
Einsatz energiesparender Technologien ein Zuschuss i. H. v. 750,00 € für den
Einbau einer Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung gewährt