Sachverhalt:
In dem
Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Dannenberg (Elbe) sind Vorgaben zur Leitung
des Fahrradverkehrs aus dem Ostbereich der Stadt enthalten. Dabei kommt der
Wegeführung am Thielenburger See eine entscheidende Route zu. Der Radverkehr
aus dem Ostbereich der Stadt ist über die Esso-Wiese auf den Stichweg am
Bäckergrund über die Straße Bäckergrund und dann am Thielenburger See
entlangzuführen. Eine Teilung der Wegeführung für Fußgänger und Radfahrer ist
dabei entlang des Thielenburger Sees erforderlich, um den Radverkehr zügiger
fließen zu lassen. Die Maßnahme wurde mit Vertretern des Amtes für regionale
Landesentwicklung besprochen und fand Zustimmung. Zunächst legte der Ausschuss
für Stadtentwicklung und Soziales folgende Kernpunkte für die Planung fest:
·
Der
vorhandene Fußweg in 3 m Breite bleibt als generelle Festlegung erhalten bzw.
wird wiederhergerichtet;
·
Zwischen
dem Bäckergrund und dem Schulzentrum wird eine möglichst direkte
(gradlinige)
Radwegeverbindung
vorgesehen;
·
Hierzu
ist am Bäckergrund eine Querungshilfe für Fußgänger und Radfahrer einzurichten;
·
Nördlich
vom Parkplatz Freibad ist eine Optimierung der Verkehrsführung für Radfahrer zu
prüfen;
·
Die
Bevorrechtigung für Radfahrer ist an beiden Stellen zu prüfen und ggf. baulich
umzusetzen;
·
Entlang
dem Thielenburger See sollen Fuß- und Radweg, wo möglich, räumlich getrennt
werden;
·
Wo dies
nicht möglich oder unpraktisch ist, soll die Trennung optisch durch
Materialwechsel o.Ä.
erfolgen (z.B. Pflaster oder
unterschiedliche Farbe der Grandabdeckung);
·
Der
neue Radweg soll 3 m breit sein;
· Dort, wo Geh- und Radweg unmittelbar
nebeneinander verlaufen, soll der Verkehrsraum für die Radfahrer weiterhin 3 m
breit bleiben;
· Die Gehwegbreite kann sich hier auf das erforderliche
Minimum für öffentliche Fußwege reduzieren und lehnt sich an den Radweg an, so
dass eine Gehwegbreite von 1,50 bis 1,80 m resultieren kann;
· Im Bereich des Kindergartens ist die
Verkehrsführung unter besonderer Berücksichtigung der Sicherheit für Fußgänger
(hier insbesondere für Kinder) zu prüfen, da sich die „Stoßzeiten“ von Schule
und Kindergarten überlagern und in diesem Bereich ein besonders hohes
Verkehrsaufkommen (u.a. auch durch an- und abfahrende Pkw) zu erwarten ist;
· Zur Verbesserung der generellen
Befahrbarkeit und Verkehrssicherung in den Wintermonaten (Räumung) soll eine
Oberflächenbefestigung in Pflasterbauweise geplant werden (ggf. wird diese
jedoch durch eine andere Befestigungsart ersetzt);
·
Sollte
eine Pflasterung des Radweges in Betracht kommen, ist diese optisch so zu
wählen, dass sie sich absetzt.
Mit diesen
Kernpunkten hat sich der Ausschuss für Stadtentwicklung und Soziales in seiner
Sitzung am
4. Februar 2021
erneut befasst. Folgende Empfehlung wurde abgegeben:
- Der
Radweg verschwenkt am Thielenburger See in Höhe des Kindergartens.
- Die
Straße am Bäckergrund wird durch Aufpflasterung verkehrsberuhigt
gestaltet, so dass der Fahrradverkehr von der „Esso-Wiese“ kommend zum
Thielenburger See ohne Gefahr die Straße am Bäckergrund queren kann.
- Eine
weitere Aufpflasterung in Höhe des Stadtbadparkplatzes ist nicht
erforderlich.
Hinsichtlich der
Beleuchtung wurde die dargestellte Leuchte, die auch am Amtsberg Verwendung
findet, in die nähere Betrachtung gezogen. In der Diskussion wurde ebenfalls
festgelegt, dass der Weg von der Brücke zum Bäckergrund voll ausgeleuchtet
werden soll, die restlichen Wege nur in einer Orientierungsbeleuchtung. Die
Verwaltung hat des Weiteren den Prüfauftrag bekommen, eine Beleuchtung mit
Bewegungsmeldern in Erwägung zu ziehen.
Am 24. März 2021
fand die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger statt. Im Zuge der Erläuterung
der einzelnen Planungsvarianten für den Fuß- und Radweg sowie für die
Beleuchtung wurde von einer Pflasterung des Fahrradweges abgeraten. Die
Begründung ging dahin, dass bereits in wenigen Jahren Reparaturbedarf besteht.
Bei Beton- und Grand ist dieser Reparaturbedarf nicht so extrem vorhanden.
Des Weiteren wurde
angemerkt, dass der Weg in dem Bereich, an dem die Pappeln gefällt wurden, wieder
gepflastert werden muss.
Auch die
Beleuchtung rund um den Thielenburger See wurde in Frage gestellt, von anderen
Bürgerinnen und Bürgern aber dringend gefordert. Die Maßgabe aus dem
Verkehrsentwicklungsplan, die Jeetzelallee und die Lange Straße vom Fahrradverkehr
freizuhalten und den Fahrradverkehr an den Thielenburger See entlangzuführen,
ist ein wesentlicher Faktor für die Ausbauart des Radweges. In den
Wintermonaten ist eine Beleuchtung erforderlich, des Weiteren ein Ausbau mit
Pflastermaterial, um den Winterdienst sicherstellen zu können. Hier kommt ein
Betonsteinpflaster in Betracht. Demzufolge ist auch eine Beleuchtung von
Bedeutung. Dass diese in einem Bewegungsmelder-System erfolgen soll, ist in dem
Prüfauftrag für die Verwaltung positiv aufgenommen worden.
Die Verwaltung
bittet die Gremien der Stadt, die im Beschlussvorschlag aufgeführten
Empfehlungen auszusprechen, so dass die endgültige Planung erarbeitet werden
kann.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird
beauftragt, im Rahmen des Städtebauförderprogrammes „Wachstum und nachhaltige
Erneuerung“ – vormals Stadtgrün folgende Planungen zu erarbeiten:
- Der
Radweg vom Bäckergrund bis zum Schulzentrum wird in rotem
Betonsteinpflaster ausgebaut, der Fußweg in Grandmaterial.
- Der
Querungsbereich Bäckergrund wird als Aufpflasterung hergestellt. Die
Verkehre aus dem Bäckergrund sind denen auf dem Radweg nachrangig.
- Der
mit Grandmaterial ausgebaute Weg zwischen der Fußgänger-, Radfahrerbrücke
an der B191 und am Schul- und Sportzentrum wird in der vorhandenen
Grandausbauweise belassen und erneuert.
- Der
Verbindungsweg entlang den gefällten Pappeln wird im Betonsteinmaterial
ausgebaut.
- Der
Verbindungsweg zwischen dem Spielplatz am Rodelberg und dem Baugebiet „Am
Stadtbad“ wird in einer Asphaltbauweise saniert.
- Die
Beleuchtung erfolgt entlang dem Radweg und dem begleitenden Fußweg als
Vollausleuchtung. In den weiteren Wegeabschnitten entlang erfolgt eine
Orientierungsbeleuchtung mit Abständen zwischen den Leuchten von 40 bis 45
Metern.
Im Bereich des Radweges wird in Abhängigkeit vom Tageslicht eine
durchgehende Beleuchtung bis 23.00 Uhr hergestellt.
In den übrigen Wegeabschnitten wird die Beleuchtung in Abhängigkeit vom
Tageslicht bis 21.00 Uhr eingerichtet.
Für alle Beleuchtungsabschnitte ist eine Bedarfsbeleuchtung unter
Nutzung von Bewegungsmeldern ab dem Zeitpunkt der Abschaltung der durchgängigen
Beleuchtung bis 23.00 Uhr vorzusehen.
Der Verbindungsweg zwischen Spielplatz am Rodelberg und Wohngebiet
erhält eine Orientierungsbeleuchtung.