Betreff
Städtebauförderprogramm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung" - vormals Stadtgrün; Ausbau des Fuß-und Radweges um den Thielenburger See
Vorlage
04/0145/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

In dem Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Dannenberg (Elbe) sind Vorgaben zur Leitung des Fahrradverkehrs aus dem Ostbereich der Stadt enthalten. Dabei kommt der Wegeführung am Thielenburger See eine entscheidende Route zu. Der Radverkehr aus dem Ostbereich der Stadt ist über die Esso-Wiese auf den Stichweg am Bäckergrund über die Straße Bäckergrund und dann am Thielenburger See entlangzuführen. Eine Teilung der Wegeführung für Fußgänger und Radfahrer ist dabei entlang des Thielenburger Sees erforderlich, um den Radverkehr zügiger fließen zu lassen. Die Maßnahme wurde mit Vertretern des Amtes für regionale Landesentwicklung besprochen und fand Zustimmung. Zunächst legte der Ausschuss für Stadtentwicklung und Soziales folgende Kernpunkte für die Planung fest:

 

· Der vorhandene Fußweg in 3 m Breite bleibt als generelle Festlegung erhalten bzw. wird wiederhergerichtet;

·         Zwischen dem Bäckergrund und dem Schulzentrum wird eine möglichst direkte (gradlinige)   

      Radwegeverbindung vorgesehen;

·         Hierzu ist am Bäckergrund eine Querungshilfe für Fußgänger und Radfahrer einzurichten;

·         Nördlich vom Parkplatz Freibad ist eine Optimierung der Verkehrsführung für Radfahrer zu prüfen;

·         Die Bevorrechtigung für Radfahrer ist an beiden Stellen zu prüfen und ggf. baulich

        umzusetzen;

·         Entlang dem Thielenburger See sollen Fuß- und Radweg, wo möglich, räumlich getrennt werden;

·         Wo dies nicht möglich oder unpraktisch ist, soll die Trennung optisch durch Materialwechsel o.Ä.

             erfolgen (z.B. Pflaster oder unterschiedliche Farbe der Grandabdeckung);

·         Der neue Radweg soll 3 m breit sein;

· Dort, wo Geh- und Radweg unmittelbar nebeneinander verlaufen, soll der Verkehrsraum für die Radfahrer weiterhin 3 m breit bleiben;

· Die Gehwegbreite kann sich hier auf das erforderliche Minimum für öffentliche Fußwege reduzieren und lehnt sich an den Radweg an, so dass eine Gehwegbreite von 1,50 bis 1,80 m resultieren kann;

· Im Bereich des Kindergartens ist die Verkehrsführung unter besonderer Berücksichtigung der Sicherheit für Fußgänger (hier insbesondere für Kinder) zu prüfen, da sich die „Stoßzeiten“ von Schule und Kindergarten überlagern und in diesem Bereich ein besonders hohes Verkehrsaufkommen (u.a. auch durch an- und abfahrende Pkw) zu erwarten ist;

· Zur Verbesserung der generellen Befahrbarkeit und Verkehrssicherung in den Wintermonaten (Räumung) soll eine Oberflächenbefestigung in Pflasterbauweise geplant werden (ggf. wird diese jedoch durch eine andere Befestigungsart ersetzt);

· Sollte eine Pflasterung des Radweges in Betracht kommen, ist diese optisch so zu wählen, dass sie sich absetzt.

 

Mit diesen Kernpunkten hat sich der Ausschuss für Stadtentwicklung und Soziales in seiner Sitzung am

4. Februar 2021 erneut befasst. Folgende Empfehlung wurde abgegeben:

 

  • Der Radweg verschwenkt am Thielenburger See in Höhe des Kindergartens.
  • Die Straße am Bäckergrund wird durch Aufpflasterung verkehrsberuhigt gestaltet, so dass der Fahrradverkehr von der „Esso-Wiese“ kommend zum Thielenburger See ohne Gefahr die Straße am Bäckergrund queren kann.
  • Eine weitere Aufpflasterung in Höhe des Stadtbadparkplatzes ist nicht erforderlich.

 

Hinsichtlich der Beleuchtung wurde die dargestellte Leuchte, die auch am Amtsberg Verwendung findet, in die nähere Betrachtung gezogen. In der Diskussion wurde ebenfalls festgelegt, dass der Weg von der Brücke zum Bäckergrund voll ausgeleuchtet werden soll, die restlichen Wege nur in einer Orientierungsbeleuchtung. Die Verwaltung hat des Weiteren den Prüfauftrag bekommen, eine Beleuchtung mit Bewegungsmeldern in Erwägung zu ziehen.

 

Am 24. März 2021 fand die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger statt. Im Zuge der Erläuterung der einzelnen Planungsvarianten für den Fuß- und Radweg sowie für die Beleuchtung wurde von einer Pflasterung des Fahrradweges abgeraten. Die Begründung ging dahin, dass bereits in wenigen Jahren Reparaturbedarf besteht. Bei Beton- und Grand ist dieser Reparaturbedarf nicht so extrem vorhanden.

Des Weiteren wurde angemerkt, dass der Weg in dem Bereich, an dem die Pappeln gefällt wurden, wieder gepflastert werden muss.

Auch die Beleuchtung rund um den Thielenburger See wurde in Frage gestellt, von anderen Bürgerinnen und Bürgern aber dringend gefordert. Die Maßgabe aus dem Verkehrsentwicklungsplan, die Jeetzelallee und die Lange Straße vom Fahrradverkehr freizuhalten und den Fahrradverkehr an den Thielenburger See entlangzuführen, ist ein wesentlicher Faktor für die Ausbauart des Radweges. In den Wintermonaten ist eine Beleuchtung erforderlich, des Weiteren ein Ausbau mit Pflastermaterial, um den Winterdienst sicherstellen zu können. Hier kommt ein Betonsteinpflaster in Betracht. Demzufolge ist auch eine Beleuchtung von Bedeutung. Dass diese in einem Bewegungsmelder-System erfolgen soll, ist in dem Prüfauftrag für die Verwaltung positiv aufgenommen worden.

 

Die Verwaltung bittet die Gremien der Stadt, die im Beschlussvorschlag aufgeführten Empfehlungen auszusprechen, so dass die endgültige Planung erarbeitet werden kann.

 


Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Städtebauförderprogrammes „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ – vormals Stadtgrün folgende Planungen zu erarbeiten:

 

  1. Der Radweg vom Bäckergrund bis zum Schulzentrum wird in rotem Betonsteinpflaster ausgebaut, der Fußweg in Grandmaterial.
  2. Der Querungsbereich Bäckergrund wird als Aufpflasterung hergestellt. Die Verkehre aus dem Bäckergrund sind denen auf dem Radweg nachrangig.
  3. Der mit Grandmaterial ausgebaute Weg zwischen der Fußgänger-, Radfahrerbrücke an der B191 und am Schul- und Sportzentrum wird in der vorhandenen Grandausbauweise belassen und erneuert.
  4. Der Verbindungsweg entlang den gefällten Pappeln wird im Betonsteinmaterial ausgebaut.
  5. Der Verbindungsweg zwischen dem Spielplatz am Rodelberg und dem Baugebiet „Am Stadtbad“ wird in einer Asphaltbauweise saniert.
  6. Die Beleuchtung erfolgt entlang dem Radweg und dem begleitenden Fußweg als Vollausleuchtung. In den weiteren Wegeabschnitten entlang erfolgt eine Orientierungsbeleuchtung mit Abständen zwischen den Leuchten von 40 bis 45 Metern.

Im Bereich des Radweges wird in Abhängigkeit vom Tageslicht eine durchgehende Beleuchtung bis 23.00 Uhr hergestellt.

In den übrigen Wegeabschnitten wird die Beleuchtung in Abhängigkeit vom Tageslicht bis 21.00 Uhr eingerichtet.

Für alle Beleuchtungsabschnitte ist eine Bedarfsbeleuchtung unter Nutzung von Bewegungsmeldern ab dem Zeitpunkt der Abschaltung der durchgängigen Beleuchtung bis 23.00 Uhr vorzusehen.

Der Verbindungsweg zwischen Spielplatz am Rodelberg und Wohngebiet erhält eine Orientierungsbeleuchtung.