Betreff
Nutzung des Gemeindewappens zum Zweck der Öffentlichkeitsarbeit
Vorlage
1/0133/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Herr Bürgermeister Stegemann möchte für die Gemeinde Göhrde im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit Fahrzeugaufkleber des Gemeindewappens herstellen lassen. Die Gemeinde Göhrde soll dadurch über die Gemeindegrenzen hinweg bekannter machen werden. Zudem sollen die Nutzer der Aufkleber ein sogenanntes „Wir-Gefühl“ erzeugen und die Verbundenheit zu ihrer Gemeinde Göhrde dokumentieren.

 

Muster des Wappens und das Procedere über die Herstellung und Verbreitung wird Herr Bürgermeister Stegemann in der Sitzung vorstellen.

 

Der Rat der Gemeinde Göhrde entscheidet gem. § 58 Abs. 1 Nr. 3 NKomVG über die Nutzung des Wappens.

 

Der Gemeindename und das Gemeindewappen sind in entsprechender Anwendung des § 12 BGB gegen unbefugte Verwendung geschützt. Dritten kann die Nutzung des Samtgemeindenamens und des –wappens (zum Beispiel zur Herstellung und zum Vertrieb von Aufklebern) allerdings gestattet werden. Bei allen Genehmigungen ist jedoch im Hinblick auf Missbrauchsgefahren sowie im Hinblick auf den Charakter des Wappens als Hoheitszeichen ein strenger Maßstab anzuwenden.

 

Die Gemeinde Göhrde sollte daher eine Genehmigung nur dann aussprechen, wenn

  1. die Verwendung des Wappens oder des Namens das Ansehen der Gemeinde nicht gefährdet oder schädigt oder gefährden bzw. schädigen kann,
  2. jeder Anschein eines amtlichen Charakters durch die Verwendung des Wappens oder des Namens vermieden wird und eine Verwechslung mit Einrichtungen der Gemeinde sowie jede missbräuchliche Verwendung ausgeschlossen ist,
  3. das Gemeindewappen heraldisch richtig und künstlerisch einwandfrei wiedergegeben wird.
  4. dass Gemeindewappen als Ganzes dargestellt und nicht durch andere Symbole verdeckt wird.

 

Im vorliegenden Fall soll das Gemeindewappen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden. Eine Schädigung des Ansehens der Gemeinde Göhrde ist durch die beschriebene Nutzung nicht ersichtlich. Ganz im Gegenteil. Durch die Öffentlichkeitsarbeit und den damit verbundenen Zweck soll die Gemeinde bekannter gemacht bzw. die Verbundenheit zur Gemeinde zu dokumentiert werden. Auch der Anschein eines amtlichen Charakters oder eine Verwechselungsgefahr mit Einrichtungen der Gemeinde können vorliegend ausgeschlossen werden.

 

Die Gemeinde Göhrde sollte daher die jederzeit widerrufliche Genehmigung zur Nutzung des Wappens mit der Auflage erteilen, dass das Wappen heraldisch richtig und künstlerisch einwandfrei wiedergegeben, als Ganzes dargestellt und nicht durch andere Symbole verdeckt oder umgestaltet wird.

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Göhrde genehmigt die Herstellung von Wappenaufklebern für Fahrzeuge zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit und zur Herstellung eines „Wir-Gefühls“ unter den Nutzern. Der Bürgermeister wird beauftragt, Herstellung und Vertrieb zu organisieren.

 

Es ist dafür Sorge zu tragen, dass das Gemeindewappen heraldisch und künstlerisch einwandfrei wiedergegeben, als Ganzes dargestellt und nicht durch andere Symbole verdeckt oder umgestaltet wird.

 

Die Genehmigung zur Nutzung des Gemeindewappens kann jederzeit widerrufen werden.