Sachverhalt:
Herr Bürgermeister
Stegemann möchte für die Gemeinde Göhrde im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit
Fahrzeugaufkleber des Gemeindewappens herstellen lassen. Die Gemeinde Göhrde
soll dadurch über die Gemeindegrenzen hinweg bekannter machen werden. Zudem
sollen die Nutzer der Aufkleber ein sogenanntes „Wir-Gefühl“ erzeugen und die
Verbundenheit zu ihrer Gemeinde Göhrde dokumentieren.
Muster des Wappens
und das Procedere über die Herstellung und Verbreitung wird Herr Bürgermeister
Stegemann in der Sitzung vorstellen.
Der Rat der
Gemeinde Göhrde entscheidet gem. § 58 Abs. 1 Nr. 3 NKomVG über die Nutzung des
Wappens.
Der
Gemeindename und das Gemeindewappen sind in entsprechender Anwendung des § 12
BGB gegen unbefugte Verwendung geschützt. Dritten kann die Nutzung des
Samtgemeindenamens und des –wappens (zum Beispiel zur Herstellung und zum
Vertrieb von Aufklebern) allerdings gestattet werden. Bei allen Genehmigungen
ist jedoch im Hinblick auf Missbrauchsgefahren sowie im Hinblick auf den
Charakter des Wappens als Hoheitszeichen ein strenger Maßstab anzuwenden.
Die
Gemeinde Göhrde sollte daher eine Genehmigung nur dann aussprechen, wenn
- die
Verwendung des Wappens oder des Namens das Ansehen der Gemeinde nicht
gefährdet oder schädigt oder gefährden bzw. schädigen kann,
- jeder
Anschein eines amtlichen Charakters durch die Verwendung des Wappens oder
des Namens vermieden wird und eine Verwechslung mit Einrichtungen der
Gemeinde sowie jede missbräuchliche Verwendung ausgeschlossen ist,
- das
Gemeindewappen heraldisch richtig und künstlerisch einwandfrei
wiedergegeben wird.
- dass Gemeindewappen als Ganzes dargestellt und
nicht durch andere Symbole verdeckt wird.
Im vorliegenden Fall soll das Gemeindewappen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden. Eine Schädigung des Ansehens der Gemeinde Göhrde ist durch die beschriebene Nutzung nicht ersichtlich. Ganz im Gegenteil. Durch die Öffentlichkeitsarbeit und den damit verbundenen Zweck soll die Gemeinde bekannter gemacht bzw. die Verbundenheit zur Gemeinde zu dokumentiert werden. Auch der Anschein eines amtlichen Charakters oder eine Verwechselungsgefahr mit Einrichtungen der Gemeinde können vorliegend ausgeschlossen werden.
Die Gemeinde Göhrde sollte daher die jederzeit widerrufliche
Genehmigung zur Nutzung des Wappens mit der Auflage erteilen, dass das Wappen
heraldisch richtig und künstlerisch einwandfrei wiedergegeben, als Ganzes
dargestellt und nicht durch andere Symbole verdeckt oder umgestaltet wird.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Göhrde
genehmigt die Herstellung von Wappenaufklebern für Fahrzeuge zum Zwecke
der Öffentlichkeitsarbeit und zur Herstellung eines „Wir-Gefühls“ unter den
Nutzern. Der Bürgermeister wird beauftragt, Herstellung und Vertrieb zu
organisieren.
Es ist dafür Sorge
zu tragen, dass das Gemeindewappen heraldisch und künstlerisch einwandfrei wiedergegeben,
als Ganzes dargestellt und nicht durch andere Symbole verdeckt oder umgestaltet
wird.
Die Genehmigung zur Nutzung des Gemeindewappens kann
jederzeit widerrufen werden.