Betreff
Verkauf Teilgrundstücke Grundsatzbeschluss
Vorlage
31/0129/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

In der letzten Zeit häufen sich die Anfragen Grünflächen an Grundstücke im Bebauungsgebiet „Hitzacker Süd“ von Anliegern kaufen zu dürfen.

 

Bereits im Jahr 2020 wollte ein Anlieger eine Teilfläche des Flurstückes 61/57 kaufen (Vorlage 30/0212/2020) In der Sitzung am 07.12.2020 wurde vom Rat der Stadt beschlossen, dass nicht verkauft wird. Dem Interessenten wurde ein Vorkaufsrecht eingeräumt.

 

Bei der nächsten Anfrage (Vorlage 31/0059/2021) wurde im BPSUH am 17.03.2021 vorberaten, dass das Grundstück ebenfalls nicht verkauft wird. Es wurde auch kein Vorverkaufsrecht eingeräumt.

 

Es liegt bereits die nächste Anfrage von einem Anlieger vor, ein Teilgrundstück erwerben zu dürfen.

 

In vorangegangen Sitzungen wurde erläutert, dass das Flurstück 61/57 im B-Plan als Wald- resp. Biotopschutzgebiet festgelegt wurde. Dieses lässt keine Nutzung zu. Hier ist lediglich eine Begehung zulässig.

 

Dieser Grundsatzbeschluss soll gefasst werden, damit die Verwaltung in Zukunft bei weiteren Anfragen zügig handeln kann und die Gremien nicht unnötig in Anspruch genommen werden müssen, für immer denselben Sachverhalt.

 


Beschlussvorschlag:

Es werden keine Grünflächen an Anlieger im Bebauungsplan „Hitzacker Süd“ verkauft.