Sachverhalt:
In der letzten Zeit
häufen sich die Anfragen Grünflächen an Grundstücke im Bebauungsgebiet
„Hitzacker Süd“ von Anliegern kaufen zu dürfen.
Bereits im Jahr
2020 wollte ein Anlieger eine Teilfläche des Flurstückes 61/57 kaufen (Vorlage 30/0212/2020)
In der Sitzung am 07.12.2020 wurde vom Rat der Stadt beschlossen, dass nicht
verkauft wird. Dem Interessenten wurde ein Vorkaufsrecht eingeräumt.
Bei der nächsten
Anfrage (Vorlage 31/0059/2021) wurde im BPSUH am 17.03.2021 vorberaten, dass das
Grundstück ebenfalls nicht verkauft wird. Es wurde auch kein Vorverkaufsrecht
eingeräumt.
Es liegt bereits
die nächste Anfrage von einem Anlieger vor, ein Teilgrundstück erwerben zu
dürfen.
In vorangegangen
Sitzungen wurde erläutert, dass das Flurstück 61/57 im B-Plan als Wald- resp.
Biotopschutzgebiet festgelegt wurde. Dieses lässt keine Nutzung zu. Hier ist
lediglich eine Begehung zulässig.
Dieser
Grundsatzbeschluss soll gefasst werden, damit die Verwaltung in Zukunft bei
weiteren Anfragen zügig handeln kann und die Gremien nicht unnötig in Anspruch
genommen werden müssen, für immer denselben Sachverhalt.
Beschlussvorschlag:
Es werden keine
Grünflächen an Anlieger im Bebauungsplan „Hitzacker Süd“ verkauft.