Sachverhalt:
In seiner Sitzung
am 17.12.2020 hat der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue beschossen, die Sanierung
und den Neubau der Grundschule Hitzacker in drei Abschnitten durchzuführen.
Zunächst soll eine Außensanierung Altbau – ohne Fassaden, dann der Neubau und
abschließend die Innensanierung und Fassade Altbau erfolgen. Diese Maßnahme
soll in einem Zuge bis zum Ende des Jahres 2023 fertiggestellt werden,
unabhängig davon, ob weitere Fördermittel eingeworben werden können. Der
entsprechende Bauantrag für die Gesamtmaßnahme wird gestellt.
Mit Datum vom
21.12.2020 wurde der Bauantrag für die Maßnahme Bildungslandschaft Elbtalaue –
Projekt Hitzacker (Elbe) beim Landkreis Lüchow-Dannenberg eingereicht.
Eine Vorprüfung der
Antragsunterlagen ist bereits erfolgt. Im Rahmen des 1. Vorprüfungsergebnisses
wurde seitens der Baugenehmigungsbehörde darauf hingewiesen, dass das Areal der
Grundschule inmitten zahlreicher archäologischer Fundstellen liegt. Aus
denkmalfachlicher Sicht ist es daher erforderlich, den Erdarbeiten Ausgrabungen
voranzustellen, durch die die archäologischen Überreste dokumentiert,
ausgegraben und geborgen werden. Diese Arbeiten sind durch Sachverständige
durchzuführen. Das methodische Vorgehen ist mit der Unteren
Denkmalschutzbehörde (UDSchB) und dem Nds. Landesamt für Denkmalpflege
abzustimmen. Die hierfür erforderliche Genehmigung ist seitens der Samtgemeinde
Elbtalaue bei der unteren Denkmalschutzbehörde zu beantragen.
Damit die
Baumaßnahme entsprechend der vorgesehenen Planung weiter vorangebracht werden
kann, ist es daher erforderlich, dass die beschriebenen Maßnahmen zur
„Archäologie“ zeitnah beauftragt werden. Der entsprechende Antrag wird
gestellt. Die sich hieraus ggfs. entwickelnde Kosten können derzeit nicht
beziffert werden. Die Kosten hierfür sich jedoch in der Kostenberechnung vom
09.12.2020 nicht enthalten.
Ein weiteres
Vorprüfungsergebnis, ausschließlich für den Brandschutz, wurde bereits vom
Landkreis Lüchow-Dannenberg übersandt. Hierin wird darauf verwiesen, dass in
den Bauantragsunterlagen einige zeichnerische Ergänzungen zu erfolgen haben.
Ferner sind einige planerische Ergänzungen erforderlich (z. B. Rauchschutztüren
sind mit Feststellanlagen auszustatten, Türen in Rettungswegen dürfen beim
Aufschlagen keine Personen gefährden, Art der Nutzung der Küche muss
beschrieben werden).
Mit Datum vom
23.03.2021 wurde das 3. Vorprüfungsergebnis seitens des Landkreises vorgelegt.
Hier sind noch Angaben zum Immissionsschutz erforderlich, u. a. ist eine
Betriebsbeschreibung für die Aula nachzureichen. Ferner ist eine Beteilung der
Nachbarn im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens erfolgt. Diese haben u. a.
Fragen bzgl. Sicht- und Lärmschutz, Nutzung der Aula, Einfriedung des
Grundstückes gestellt.
Der 1. Prüfbericht
des Prüfstatikers liegt bereits vor, demnach bestehen gegen die Bauausführung
nach den geprüften Unterlagen bei Beachtung des Prüfberichtes in statischer und
in brandschutztechnische Hinsicht keine Bedenken. Es sind jedoch noch einige
Nachweise sowie die Ausführungszeichnungen zur Prüfung vorzulegen. Ferner muss
die Gründungssituation der Bestandsfundamente im Anschlussbereich des
Erweiterungsbaus erkundet werden.
Weiterhin ist ein
Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zur Niederschlagsentwässerung zu stellen.
Für die Sommerferien
2021 ist nunmehr geplant, die Fenster auszutauschen und das Dach zu sanieren.
Die erforderlichen Ausschreibungen werden seitens der Bietergemeinschaft
vorbereitet und an die entsprechenden Firmen durch die Samtgemeinde versandt.
Die Ausschreibung
für die Fenster ist bereits in der 10. KW auf den Weg gebracht worden, da hier
ein erheblicher Zeitvorlauf wegen der Werkplanung und Herstellung erforderlich
ist. Hierzu erfolgt die Auftragsvergabe über einen gesonderten
Tagesordnungspunkt im Samtgemeindeausschuss.
Der
Generalplanervertrag sieht im § 11 (3) vor, dass Honorargrundlage für die
„anrechenbaren Kosten“ die in Verbindung mit DIN 276 in der Fassung vom
Dezember 2008 ermittelten anrechenbaren Kosten sind. Beim Vorliegen der
Voraussetzung des § 10 (1) HOAI 2013 ist die Kostenberechnung fortzuschreiben
und die sich daraus ergebenen, anrechenbaren Kosten sind schriftlich zu
vereinbaren. In der Sitzung des Rates der Samtgemeinde Elbtalaue am 17.12.2020
ist festgelegt worden, wie die Baumaßnahme „Bildungslandschaft Elbtalaue –
Projekt Hitzacker (Elbe)“ umzusetzen ist. Dementsprechend liegt eine
Kostenberechnung für diese Maßnahme vor. Die Kostenberechnung ist datiert auf
den 09.12.2020 und dient daher als Honorargrundlage. Die Bietergemeinschaft hat
bestätigt, dass diese Kostenberechnung als Honorargrundlage anzuwenden ist.