Betreff
Bildungslandschaft Elbtalaue - Projekt Hitzacker (Elbe) - Sachstandsbericht
Vorlage
31/0119/2021
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

In seiner Sitzung am 17.12.2020 hat der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue beschossen, die Sanierung und den Neubau der Grundschule Hitzacker in drei Abschnitten durchzuführen. Zunächst soll eine Außensanierung Altbau – ohne Fassaden, dann der Neubau und abschließend die Innensanierung und Fassade Altbau erfolgen. Diese Maßnahme soll in einem Zuge bis zum Ende des Jahres 2023 fertiggestellt werden, unabhängig davon, ob weitere Fördermittel eingeworben werden können. Der entsprechende Bauantrag für die Gesamtmaßnahme wird gestellt.

 

Mit Datum vom 21.12.2020 wurde der Bauantrag für die Maßnahme Bildungslandschaft Elbtalaue – Projekt Hitzacker (Elbe) beim Landkreis Lüchow-Dannenberg eingereicht.

Eine Vorprüfung der Antragsunterlagen ist bereits erfolgt. Im Rahmen des 1. Vorprüfungsergebnisses wurde seitens der Baugenehmigungsbehörde darauf hingewiesen, dass das Areal der Grundschule inmitten zahlreicher archäologischer Fundstellen liegt. Aus denkmalfachlicher Sicht ist es daher erforderlich, den Erdarbeiten Ausgrabungen voranzustellen, durch die die archäologischen Überreste dokumentiert, ausgegraben und geborgen werden. Diese Arbeiten sind durch Sachverständige durchzuführen. Das methodische Vorgehen ist mit der Unteren Denkmalschutzbehörde (UDSchB) und dem Nds. Landesamt für Denkmalpflege abzustimmen. Die hierfür erforderliche Genehmigung ist seitens der Samtgemeinde Elbtalaue bei der unteren Denkmalschutzbehörde zu beantragen.

Damit die Baumaßnahme entsprechend der vorgesehenen Planung weiter vorangebracht werden kann, ist es daher erforderlich, dass die beschriebenen Maßnahmen zur „Archäologie“ zeitnah beauftragt werden. Der entsprechende Antrag wird gestellt. Die sich hieraus ggfs. entwickelnde Kosten können derzeit nicht beziffert werden. Die Kosten hierfür sich jedoch in der Kostenberechnung vom 09.12.2020 nicht enthalten.

 

Ein weiteres Vorprüfungsergebnis, ausschließlich für den Brandschutz, wurde bereits vom Landkreis Lüchow-Dannenberg übersandt. Hierin wird darauf verwiesen, dass in den Bauantragsunterlagen einige zeichnerische Ergänzungen zu erfolgen haben. Ferner sind einige planerische Ergänzungen erforderlich (z. B. Rauchschutztüren sind mit Feststellanlagen auszustatten, Türen in Rettungswegen dürfen beim Aufschlagen keine Personen gefährden, Art der Nutzung der Küche muss beschrieben werden).

 

Mit Datum vom 23.03.2021 wurde das 3. Vorprüfungsergebnis seitens des Landkreises vorgelegt. Hier sind noch Angaben zum Immissionsschutz erforderlich, u. a. ist eine Betriebsbeschreibung für die Aula nachzureichen. Ferner ist eine Beteilung der Nachbarn im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens erfolgt. Diese haben u. a. Fragen bzgl. Sicht- und Lärmschutz, Nutzung der Aula, Einfriedung des Grundstückes gestellt.

 

Der 1. Prüfbericht des Prüfstatikers liegt bereits vor, demnach bestehen gegen die Bauausführung nach den geprüften Unterlagen bei Beachtung des Prüfberichtes in statischer und in brandschutztechnische Hinsicht keine Bedenken. Es sind jedoch noch einige Nachweise sowie die Ausführungszeichnungen zur Prüfung vorzulegen. Ferner muss die Gründungssituation der Bestandsfundamente im Anschlussbereich des Erweiterungsbaus erkundet werden.

 

Weiterhin ist ein Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zur Niederschlagsentwässerung zu stellen.

 

Für die Sommerferien 2021 ist nunmehr geplant, die Fenster auszutauschen und das Dach zu sanieren. Die erforderlichen Ausschreibungen werden seitens der Bietergemeinschaft vorbereitet und an die entsprechenden Firmen durch die Samtgemeinde versandt.

Die Ausschreibung für die Fenster ist bereits in der 10. KW auf den Weg gebracht worden, da hier ein erheblicher Zeitvorlauf wegen der Werkplanung und Herstellung erforderlich ist. Hierzu erfolgt die Auftragsvergabe über einen gesonderten Tagesordnungspunkt im Samtgemeindeausschuss.

 

Der Generalplanervertrag sieht im § 11 (3) vor, dass Honorargrundlage für die „anrechenbaren Kosten“ die in Verbindung mit DIN 276 in der Fassung vom Dezember 2008 ermittelten anrechenbaren Kosten sind. Beim Vorliegen der Voraussetzung des § 10 (1) HOAI 2013 ist die Kostenberechnung fortzuschreiben und die sich daraus ergebenen, anrechenbaren Kosten sind schriftlich zu vereinbaren. In der Sitzung des Rates der Samtgemeinde Elbtalaue am 17.12.2020 ist festgelegt worden, wie die Baumaßnahme „Bildungslandschaft Elbtalaue – Projekt Hitzacker (Elbe)“ umzusetzen ist. Dementsprechend liegt eine Kostenberechnung für diese Maßnahme vor. Die Kostenberechnung ist datiert auf den 09.12.2020 und dient daher als Honorargrundlage. Die Bietergemeinschaft hat bestätigt, dass diese Kostenberechnung als Honorargrundlage anzuwenden ist.