Betreff
Baugebiet "Stüden" - Verkauf von einem zweiten Baugrundstück
Vorlage
31/0103/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Es handelt sich um das letzte zu verkaufende Grundstück im Baugebiet „Stüden“.

Es gibt eine Kaufanfrage für das Flurstück 19, Flur 29, Gemarkung Quickborn. Der Kaufinteressent ist bereits Eigentümer des Nachbargrundstück Flurstück 20, Flur 29, Gemarkung Quickborn.

Der Kaufinteressent möchte das Nachbargrundstück erwerben, dann die beiden Grundstücke zusammenführen und mit einem Wohnhaus bebauen.

 

Bereits in den Jahren 2017 und 2019 wurden jeweils zwei Baugrundstücke an einen Interessenten verkauft. Die Grundstücke wurden verschmolzen und mit einem Wohnhaus bebaut.

 


Beschlussvorschlag:

Das Flurstück 19 der Flur 29 in der Gemarkung Quickborn wird dem Eigentümer des Flurstücks 20 der Flur 29 in der Gemarkung Quickborn verkauft.

Die Grundstücke werden anschließend verschmolzen.

Es muss lediglich ein Wohnhaus errichtet werden, um die Bebauungsverpflichtung zu erfüllen.

Der Kaufpreis beträgt 20,15 €/m², bei einer Fläche von 960 m² beträgt dieser 19.344,00 €