Sachverhalt:
Es handelt sich um
das letzte zu verkaufende Grundstück im Baugebiet „Stüden“.
Es gibt eine
Kaufanfrage für das Flurstück 19, Flur 29, Gemarkung Quickborn. Der
Kaufinteressent ist bereits Eigentümer des Nachbargrundstück Flurstück 20, Flur
29, Gemarkung Quickborn.
Der Kaufinteressent
möchte das Nachbargrundstück erwerben, dann die beiden Grundstücke
zusammenführen und mit einem Wohnhaus bebauen.
Bereits in den
Jahren 2017 und 2019 wurden jeweils zwei Baugrundstücke an einen Interessenten
verkauft. Die Grundstücke wurden verschmolzen und mit einem Wohnhaus bebaut.
Beschlussvorschlag:
Das Flurstück 19
der Flur 29 in der Gemarkung Quickborn wird dem Eigentümer des Flurstücks 20
der Flur 29 in der Gemarkung Quickborn verkauft.
Die Grundstücke
werden anschließend verschmolzen.
Es muss lediglich
ein Wohnhaus errichtet werden, um die Bebauungsverpflichtung zu erfüllen.
Der Kaufpreis
beträgt 20,15 €/m², bei einer Fläche von 960 m² beträgt dieser 19.344,00 €