Beschlussvorschlag:
a)
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und
Stellenplan wird beschlossen
b)
Das Investitionsprogramm 2020 – 2024 wird
beschlossen
Sachverhalt:
Der Haushaltsausgleich wird nicht erreicht, somit ist § 23
S. 1 Ziff.1 KomHKVO nicht erfüllt, d.h. in der Regel ist die Stadt Hitzacker
(Elbe) dann nicht dauernd leistungsfähig, dies gilt auch, wenn der
Haushaltsausgleich coronabedingt nicht erreicht wird, was überwiegen der Fall
ist.
Dann wäre auch eine Kreditgenehmigung nach § 120 Abs. 2 S. 3
NKomVG in der Regel zu versagen. Von dieser Regel kann die Kommunalaufsicht
abweichen, wenn die Kreditaufnahme von der Stadt besonders begründet wird.
Da für die Finanzierung der angemeldeten Investitionen Kreditaufnahmen in Höhe von 535.500 Euro erforderlich sind, ist es aus meiner Sicht im Rahmen der Beratungen erforderlich, diesen Kreditbedarf deutlich zu senken, um eine Genehmigung zu erhalten.
Anlagen:
- Haushaltsentwurf
2021 wurde bereits vorab per Mail versandt.