Betreff
Errichtung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge auf dem Parkplatz Bohnenmarkt
Vorlage
04/0082/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Eine der wesentlichen Voraussetzungen für das Erreichen der energie- und klimaschutzpolitischen Ziele der Bundesregierung ist die Umstellung der Energiebasis des Verkehrs auf Strom aus erneuerbaren Energien in Verbindung mit innovativen Antriebstechnologien. Die Elektromobilität ist eine Grundvoraussetzung und somit für die Zielerreichung bei der Energiewende ein maßgeblicher erfolgskritischer Faktor. Energiefahrzeuge leisten einen wichtigen Beitrag zur Senkung der CO2-Emissionen und damit zur Begrenzung der Folgen des Klimawandels sowie zur Reduzierung lokaler Schadstoff- und Lärmemissionen.

 

Für den Ausbau einer Ladeinfrastruktur auf dem Parkplatz Bohnenmarkt ist die Installation einer DC-Schnellladestation Terra 54 (50 Kw Gleichstromladestation) sowie der Anschluss an das öffentliche Stromnetz einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten vorgesehen. Die Kosten belaufen sich auf 60.980,42 €. Um den finanziellen Aufwand für die Stadt Hitzacker (Elbe) zu reduzieren, ist ein Antrag auf Gewährung einer Bundeszuwendung gestellt worden.

Der Antrag wurde am 27. Januar 2021 positiv beschieden. Die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen in Aurich hat nach Maßgabe der Förderrichtlinien der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge eine nicht rückzahlbare Zuwendung aus dem Bundeshaushalt in Höhe von 16.672,53 € gewährt. Der Bewilligungszeitraum hat am 1. Januar 2021 begonnen und endet am 31. Dezember 2021. Die Bewilligung setzt voraus, dass die Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert ist. Die geförderte Ladeinfrastruktur ist mit einer Mindestbetriebsdauer von 6 Jahren zu betreiben. Für sämtliche im Zweckbindungszeitraum liegende Ladevorgänge ist die erforderliche Strommenge aus erneuerbaren Energien zu verwenden, für die keine Förderung nach dem EEG in Anspruch genommen wird. Dieses muss über einen Stromliefervertrag nachgewiesen werden. Die öffentliche Zugänglichkeit der Ladeinfrastruktur ist zeitlich uneingeschränkt, d.h. 24 Stunden täglich an 7 Tagen in der Woche sicherzustellen.

 

Alle Voraussetzungen, die im Zuwendungsbescheid genannt sind, können bei einer Ausbaumaßnahme erfüllt werden.

Die Verwaltung bittet die Gremien der Stadt, einen Beschluss zum Ausbau der Ladeinfrastruktur zu fassen.

 


Beschlussvorschlag:

Die Stadt Hitzacker (Elbe) errichtet auf dem Parkplatz Bohnenmarkt eine öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.