Sachverhalt:
Eine der
wesentlichen Voraussetzungen für das Erreichen der energie- und
klimaschutzpolitischen Ziele der Bundesregierung ist die Umstellung der
Energiebasis des Verkehrs auf Strom aus erneuerbaren Energien in Verbindung mit
innovativen Antriebstechnologien. Die Elektromobilität ist eine
Grundvoraussetzung und somit für die Zielerreichung bei der Energiewende ein
maßgeblicher erfolgskritischer Faktor. Energiefahrzeuge leisten einen wichtigen
Beitrag zur Senkung der CO2-Emissionen und damit zur Begrenzung der Folgen des
Klimawandels sowie zur Reduzierung lokaler Schadstoff- und Lärmemissionen.
Für den Ausbau
einer Ladeinfrastruktur auf dem Parkplatz Bohnenmarkt ist die Installation
einer DC-Schnellladestation Terra 54 (50 Kw Gleichstromladestation) sowie der
Anschluss an das öffentliche Stromnetz einschließlich aller erforderlichen
Nebenarbeiten vorgesehen. Die Kosten belaufen sich auf 60.980,42 €. Um den
finanziellen Aufwand für die Stadt Hitzacker (Elbe) zu reduzieren, ist ein
Antrag auf Gewährung einer Bundeszuwendung gestellt worden.
Der Antrag wurde am
27. Januar 2021 positiv beschieden. Die Bundesanstalt für
Verwaltungsdienstleistungen in Aurich hat nach Maßgabe der Förderrichtlinien
der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge eine nicht rückzahlbare Zuwendung
aus dem Bundeshaushalt in Höhe von 16.672,53 € gewährt. Der
Bewilligungszeitraum hat am 1. Januar 2021 begonnen und endet am 31. Dezember
2021. Die Bewilligung setzt voraus, dass die Gesamtfinanzierung des Vorhabens
gesichert ist. Die geförderte Ladeinfrastruktur ist mit einer
Mindestbetriebsdauer von 6 Jahren zu betreiben. Für sämtliche im
Zweckbindungszeitraum liegende Ladevorgänge ist die erforderliche Strommenge
aus erneuerbaren Energien zu verwenden, für die keine Förderung nach dem EEG in
Anspruch genommen wird. Dieses muss über einen Stromliefervertrag nachgewiesen
werden. Die öffentliche Zugänglichkeit der Ladeinfrastruktur ist zeitlich
uneingeschränkt, d.h. 24 Stunden täglich an 7 Tagen in der Woche
sicherzustellen.
Alle
Voraussetzungen, die im Zuwendungsbescheid genannt sind, können bei einer
Ausbaumaßnahme erfüllt werden.
Die Verwaltung
bittet die Gremien der Stadt, einen Beschluss zum Ausbau der Ladeinfrastruktur
zu fassen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Hitzacker (Elbe) errichtet auf
dem Parkplatz Bohnenmarkt eine öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für
Elektrofahrzeuge.