Sachverhalt:
Gemäß § 123 Abs. 2
NKomVG i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 7 und Abs. 2 S. 3 KomHKVO hat die Gemeinde
Rückstellungen für Kreis- und Samtgemeindeumlagen zu bilden.
Die Bildung der
Rückstellungen für diese Umlagen ist bei der Haushaltsplanung 2021 berücksichtigt
worden, belasten jedoch den Haushalt 2020 in Höhe von 23.378,64 EUR für die
Kreisumlage 2021 und 19.621,36 EUR für die Samtgemeindeumlage 2021. Die Höhe
der Rückstellungen war bei der Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2020
nicht vorhersehbar und wurde daher nicht eingeplant. Somit entsteht dieser
Bedarf überplanmäßig.
Aufgrund der
deutlichen Mehrerträge bei der Gewerbesteuer, welche auch Ursache für die
höheren Kreis- und Samtgemeindeumlagen sind, ist eine Deckung des Mehraufwands
gewährleistet.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Gemeinde Langendorf genehmigt die überplanmäßigen Aufwendungen im Teilbudget 61
in Höhe von 43.000 EUR.