Betreff
Überplanmäßige Aufwendungen Budget 61 im Haushaltsjahr 2020
Vorlage
20/0051/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Gemäß § 123 Abs. 2 NKomVG i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 7 und Abs. 2 S. 3 KomHKVO hat die Gemeinde Rückstellungen für Kreis- und Samtgemeindeumlagen zu bilden.

Die Bildung der Rückstellungen für diese Umlagen ist bei der Haushaltsplanung 2021 berücksichtigt worden, belasten jedoch den Haushalt 2020 in Höhe von 23.378,64 EUR für die Kreisumlage 2021 und 19.621,36 EUR für die Samtgemeindeumlage 2021. Die Höhe der Rückstellungen war bei der Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2020 nicht vorhersehbar und wurde daher nicht eingeplant. Somit entsteht dieser Bedarf überplanmäßig.

Aufgrund der deutlichen Mehrerträge bei der Gewerbesteuer, welche auch Ursache für die höheren Kreis- und Samtgemeindeumlagen sind, ist eine Deckung des Mehraufwands gewährleistet.

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Langendorf genehmigt die überplanmäßigen Aufwendungen im Teilbudget 61 in Höhe von 43.000 EUR.