Sachverhalt:
Herr Karsten Schulz
beantragt für den Sportverein einen Zuschuss in Höhe von 5.000,00 € für die
geplante Installation einer Beregnungsanlage auf den örtlichen Spielplätzen.
Die Anlage soll den
Verein in die Lage versetzen, die Plätze bedarfsgerechter und somit auch
zielgenauer und wassersparender zu beregnen. Die Qualität der Spielflächen kann
somit leichter kontinuierlich aufrechterhalten werden, was wiederum zusätzliche
Pflege- und Instandhaltungskosten einsparen kann. Auch wird durch diese Anlage
der Beregnungsvorgang weniger personalintensiv zu gestalten sein, als bisher.
Ein Angebot der Fa.
Mühle Haustechnik GmbH aus Wustrow in Höhe von 25.000,00 € liegt vor.
In seinem Antrag
schreibt Herr Schulz:
Nicht Teil des Angebotes sind vom Verein
vorab zu erbringende Eigenleistungen im Wert von ca. 5.000,00€.
Es ist geplant, die Kosten aus eigenen
Mitteln (max. 4.000,00 €), Sportförderverein (ca. 6.000,00 €) und einem
beantragten Zuschuss von 30% vom Landessportbund (7.500,00 €) zu decken. Darüber
hinaus sind uns Spenden in Höhe von 2.500,00 € für das Vorhaben zugesagt.
Resultierend aus der Deckungslücke von
5.000,00 € beantragen wir einen Zuschuss der Gemeinde Zernien optimalerweise in
gleicher Höhe.
Das ganze Vorhaben ist nur realisierbar, und
ein Zuschuss der Gemeinde ist nur nötig, wenn der Antrag an den Landessportbund
letztlich positiv beschieden wird. Die Anzeichen hierfür stehen allerdings sehr
gut.
Sollten weitere
Zuschüsse oder Spenden eingeworben werden, verringert sich der Zuschuss der
Gemeinde entsprechend.
Beschlussvorschlag:
Der SV Zernien e.V.
erhält zur Installation einer Beregnungsanlage auf den örtlichen Sportplätzen
einen Zuschuss in Höhe von bis zu 5.000,00 €, sofern entsprechende
Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.