Betreff
Einsatz von Luftfilteranlagen in den Grundschulen; Sachstand
Vorlage
14/0028/2021
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

Resultierend aus dem SgA-Beschluss „Effiziente Aerosol-Eliminierung durch einfachen Bausatz“ vom 05.11.2020 wurden die Baupläne des Bausatzes angefordert und durch einen Mitarbeiter im Jugendzentrum Dannenberg umgesetzt.

Als Ergebnis ist festzuhalten, dass die angegebenen Arbeitsstunden (30) auskömmlich sind. Die Kosten sind

nicht vergleichbar, da einige Materialien vor Ort nicht erhältlich sind und in Großgebinden bestellt werden müssen. Eine normale Werkstatt verfügt nicht über die erforderliche Ausstattung hinsichtlich des Schweißens von Kunststoff. Auch wird die Verbindung nach außen als schwierig angesehen. Der Bau und die Installation sollte in jedem Fall durch eine Fachfirma erfolgen. Der GUV ist ebenfalls zu beteiligen. Hierzu liegt folgende Stellungnahme vor:

 

- Der elektrische Anschluss muss durch VDE Konform durchgeführt werden. Das bedeutet, dass

dieses durch eine Installationsfirma erfolgen muss, wenn nicht eine Verlängerungsleitung für den

Anschluss reicht.

- Wie wird die Erwärmung der ausgetauschten Luft sichergestellt. Bei einer vorgesehenen

Luftwechselrate werden mehrere hundert qm Luft ausgetauscht. Kann das Heizungssystem diese

wieder erwärmen?

- Es handelt sich um eine reine Abluftanlage, eine Zuluftzufuhr von Außenluft über Ventilatoren ist

nicht Bestandteil.

- Diese Abluftanlage muss als Lüftungsanlage u.a. auch die Hygienebestimmung nach VDI 6022

erfüllen, d.h. regelmäßige Wartung und Reinigung usw.

- Die Zuluftzufuhr erfolgt ungerichtet über Undichtigkeiten im Raum. Dies bedeutet mit hoher

Wahrscheinlichkeit, dass wenn frische Außenluft über offene Fenster zugeführt wird, die

Arbeitsplätze vor den Öffnungen nicht genutzt werden können (Zugluft). Sollte keine frische

Außenluft zugeführt werden, sondern eher (viren)belastete Luft aus anderen Räumen und dem

Flur, entspricht die Anlage in keiner Weise den Empfehlungen zu infektionsschutzgerechtem

Lüften.

- Die Abluftanlage ersetzt nicht das regelmäßige Lüften über z.B. weit geöffnete Fenster bzw. die

Anweisungen der Ministerien.

- Die regulären Brandschutzbestimmungen sind zu beachten. Ob es spezielle Anforderungen für

solche selbstgebauten Anlagen gibt, ist zu prüfen.

- Durch die Konstruktion könnte sich eine Wärmebrücke insbesondere am Fensterdurchlass bilden.

Eine regelmäßige Kontrolle/Reinigung in Hinblick auf Tauwasserausfall und damit begünstigtem

Schimmelpilzwachstum wäre daher dringend erforderlich.

- Je nach verwendeten Materialien können diese ausdünsten und somit die Luftqualität im Raum

zusätzlich verschlechtern.

- Das Risiko einer direkten Übertragung durch Tröpfchen, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten

wird, wird durch die Abluftanlage (wie bei jeder Lüftungsanlage) nicht reduziert.

- Die Befestigungen an der Decke müssten die Anlage sicher halten können.

 

Dieses sind nur einige Punkte, die in den Fachgruppen der DGUV diskutiert werden. Ob diese zeitnah

noch eine Stellungnahme hierzu herausbringen ist noch nicht klar.

 

Eine Abfrage zur Installation der Anlage wurde in den Grundschulen wurde durchgeführt, einige Schulleitungen haben den Aufbau dieser Anlage abgelehnt bzw. sehen den Einbau kritisch.

 

An der Grundschule Gusborn ist seit einiger Zeit eine mobile Luftfilteranlage in einem Klassenraum in Betrieb. Hier wurden je eine Woche lang Messungen der CO² Konzentration mit und ohne Filteranlage durchgeführt. Frau Demmer berichtet dazu in der Sitzung.