Sachverhalt:
Resultierend aus
dem SgA-Beschluss „Effiziente Aerosol-Eliminierung durch einfachen Bausatz“ vom
05.11.2020 wurden die Baupläne des Bausatzes angefordert und durch einen
Mitarbeiter im Jugendzentrum Dannenberg umgesetzt.
Als Ergebnis ist festzuhalten,
dass die angegebenen Arbeitsstunden (30) auskömmlich sind. Die Kosten sind
nicht vergleichbar,
da einige Materialien vor Ort nicht erhältlich sind und in Großgebinden
bestellt werden müssen. Eine normale Werkstatt verfügt nicht über die erforderliche
Ausstattung hinsichtlich des Schweißens von Kunststoff. Auch wird die
Verbindung nach außen als schwierig angesehen. Der Bau und die Installation
sollte in jedem Fall durch eine Fachfirma erfolgen. Der GUV ist ebenfalls zu
beteiligen. Hierzu liegt folgende Stellungnahme vor:
- Der elektrische Anschluss muss durch VDE
Konform durchgeführt werden. Das bedeutet, dass
dieses durch eine Installationsfirma
erfolgen muss, wenn nicht eine Verlängerungsleitung für den
Anschluss reicht.
- Wie wird die Erwärmung der ausgetauschten
Luft sichergestellt. Bei einer vorgesehenen
Luftwechselrate werden mehrere hundert qm
Luft ausgetauscht. Kann das Heizungssystem diese
wieder erwärmen?
- Es handelt sich um eine reine
Abluftanlage, eine Zuluftzufuhr von Außenluft über Ventilatoren ist
nicht Bestandteil.
- Diese Abluftanlage muss als Lüftungsanlage
u.a. auch die Hygienebestimmung nach VDI 6022
erfüllen, d.h. regelmäßige Wartung und
Reinigung usw.
- Die Zuluftzufuhr erfolgt ungerichtet über
Undichtigkeiten im Raum. Dies bedeutet mit hoher
Wahrscheinlichkeit, dass wenn frische
Außenluft über offene Fenster zugeführt wird, die
Arbeitsplätze vor den Öffnungen nicht
genutzt werden können (Zugluft). Sollte keine frische
Außenluft zugeführt werden, sondern eher
(viren)belastete Luft aus anderen Räumen und dem
Flur, entspricht die Anlage in keiner Weise
den Empfehlungen zu infektionsschutzgerechtem
Lüften.
- Die Abluftanlage ersetzt nicht das
regelmäßige Lüften über z.B. weit geöffnete Fenster bzw. die
Anweisungen der Ministerien.
- Die regulären Brandschutzbestimmungen sind
zu beachten. Ob es spezielle Anforderungen für
solche selbstgebauten Anlagen gibt, ist zu
prüfen.
- Durch die Konstruktion könnte sich eine
Wärmebrücke insbesondere am Fensterdurchlass bilden.
Eine regelmäßige Kontrolle/Reinigung in
Hinblick auf Tauwasserausfall und damit begünstigtem
Schimmelpilzwachstum wäre daher dringend
erforderlich.
- Je nach verwendeten Materialien können
diese ausdünsten und somit die Luftqualität im Raum
zusätzlich verschlechtern.
- Das Risiko einer direkten Übertragung
durch Tröpfchen, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten
wird, wird durch die Abluftanlage (wie bei
jeder Lüftungsanlage) nicht reduziert.
- Die Befestigungen an der Decke müssten die
Anlage sicher halten können.
Dieses sind nur
einige Punkte, die in den Fachgruppen der DGUV diskutiert werden. Ob diese
zeitnah
noch eine
Stellungnahme hierzu herausbringen ist noch nicht klar.
Eine Abfrage zur
Installation der Anlage wurde in den Grundschulen wurde durchgeführt, einige
Schulleitungen haben den Aufbau dieser Anlage abgelehnt bzw. sehen den Einbau
kritisch.
An der Grundschule
Gusborn ist seit einiger Zeit eine mobile Luftfilteranlage in einem Klassenraum
in Betrieb. Hier wurden je eine Woche lang Messungen der CO² Konzentration mit
und ohne Filteranlage durchgeführt. Frau Demmer berichtet dazu in der Sitzung.