Betreff
98. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Sammatz; Beschluss über die Änderung des Geltungsbereiches
Vorlage
30/0024/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Gemeinde und die Samtgemeinde wurden 2018 vom Landkreis gebeten, zur Lösung vielfältiger Problematiken in Sammatz Bauleitplanung zu betreiben. Die Voraussetzung für die Veränderungen in der Bauleitplanung ist die Entlassung von Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet, Elbhöhen-Drawehn (LSG). Die Zuständigkeit für die Entlassungen liegt beim Landkreis Lüchow-Dannenberg.

 

Die Gemeinde Neu Darchau und die Samtgemeinde Elbtalaue haben dafür im August 2020 einen Antrag auf Entlassung aus dem LSG für 4 Teilflächen in Sammatz gestellt.

Der Kreisausschuss hat am 07.12.20 beschlossen, den Antrag zurückzugeben mit der Bitte um Abstimmung und Vorlage eines abgestimmten und schlüssigen Vorschlages durch die kommunalen Ebenen.

Zwischenzeitlich sind auch weitere Gespräche mit den Flächeneigentümern in Sammatz geführt worden. Vorrangiges Ziel der Gemeinde und Samtgemeinde ist weiterhin, eine adäquate Lösung zur Verkehrsproblematik zu erreichen. Hierfür wird ausreichend PKW-Parkfläche und eine Wendemöglichkeit für Busse für erforderlich angesehen.

 

Aus diesen Überlegungen heraus wurde ein veränderter Vorschlag für die Geltungsbereiche des Bebauungs- und Flächennutzungsplanes sowie die dafür erforderlichen Flächen für die Neuabgrenzung des Landschaftsschutzgebietes erarbeitet.

 

Der Vorschlag zur Änderung des Flächennutzungsplan Geltungsbereiches und deren Teilflächen sind unmaßstäblich aus dem beiliegenden Lageplan zu entnehmen.

 

Änderungsbereich 1 und 2

Es handelt sich hierbei um die Flächen der Arena und des Waldsees. Der Geltungsbereich soll insoweit aufrechterhalten bleiben, aber im F- und B-Plan als Grünflächen bzw. Wald dargestellt werden. Im Rahmen der Bauleitplanung soll eine Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung erfolgen, sodass alle nicht durch die Zulässigkeitserklärung von der unteren Naturschutzbehörde gedeckten Maßnahmen ausgeglichen oder zurückgebaut werden.

 

Änderungsbereich 3

Hier wird die tatsächliche Nutzung aufgenommen. Die derzeitige Versorgungsfläche wird in Dorfgebiet geändert, die Fläche, auf dem sich der Beregnungsbrunnen befindet, wird als Versorgungsfläche dargestellt.

 

Änderungsbereich 4

In dem Bereich 4 besteht der derzeitige Behelfsparkplatz.

Die Gemeinde und die Samtgemeinde halten die Überlegungen, Flächen für die weitere Entwicklung von Sammatz zwischen Ortslage und L 231 Flächen aus dem LSG zu entlassen und im Flächennutzungsplan vorzusehen, weiterhin für sinnvoll und notwendig. Die verkehrlichen Probleme (öffentl. Bushaltestell m. Wendemöglichkeit, Heraushalten des Verkehres aus der Dorflage) können nur dort behoben werden. Da aber ein derartiger Beschluss aufgrund der Meinungslage im Kreistag nicht erwartet werden kann, wird von dieser Planung Abstand genommen.

Um dennoch ausreichend Parkplätze zur Verfügung stellen zu können, soll die bestehende Parkplatzfläche erweitert werden. Hierfür ist die Erweiterung des F-Plan Geltungsbereiches nach Osten erforderlich. Die Fläche bietet so Platz für ca. 150 Stellplätze. Die Anzahl der erforderlichen Stellplätze ist noch nicht endgültig mit der Baugenehmigungsbehörde abgestimmt.

 

 

Änderungsbereich 5

Der Eigentümer der Parkplatzfläche kann die Fläche nur zur Verfügung stellen, wenn ihm Ersatzflächen zur Verfügung gestellt werden. Daher soll der Änderungsbereich 5 hinzugenommen und als Wohnbaufläche dargestellt werden.

 

Auf Basis des geänderten Geltungsbereiches werden die Entwürfe zum Bebauungsplan und Flächennutzungsplan parallel erarbeitet.

Der erneute Antrag auf Entlassung aus dem LSG Elbhöhen-Drawehn wird gestellt, wenn die Entwürfe fertiggestellt sind. Daraus sind dann auch die zukünftig geplante Nutzung und die Eingriffs-Ausgleichsbilanz ersichtlich.

 


Beschlussvorschlag:

Der Entwurf der 98. Änderung wird hinsichtlich des Geltungsbereiches wie im beigefügten Lageplan geändert.