Sachverhalt:
Die Gemeinde und die
Samtgemeinde wurden 2018 vom Landkreis gebeten, zur Lösung vielfältiger
Problematiken in Sammatz Bauleitplanung zu betreiben. Die Voraussetzung für die
Veränderungen in der Bauleitplanung ist die Entlassung von Flächen aus dem
Landschaftsschutzgebiet, Elbhöhen-Drawehn (LSG). Die Zuständigkeit für die
Entlassungen liegt beim Landkreis Lüchow-Dannenberg.
Die Gemeinde Neu Darchau
und die Samtgemeinde Elbtalaue haben dafür im August 2020 einen Antrag auf
Entlassung aus dem LSG für 4 Teilflächen in Sammatz gestellt.
Der Kreisausschuss hat am
07.12.20 beschlossen, den Antrag zurückzugeben mit der Bitte um Abstimmung und
Vorlage eines abgestimmten und schlüssigen Vorschlages durch die kommunalen
Ebenen.
Zwischenzeitlich sind auch
weitere Gespräche mit den Flächeneigentümern in Sammatz geführt worden.
Vorrangiges Ziel der Gemeinde und Samtgemeinde ist weiterhin, eine adäquate
Lösung zur Verkehrsproblematik zu erreichen. Hierfür wird ausreichend
PKW-Parkfläche und eine Wendemöglichkeit für Busse für erforderlich angesehen.
Aus diesen Überlegungen
heraus wurde ein veränderter Vorschlag für die Geltungsbereiche des Bebauungs-
und Flächennutzungsplanes sowie die dafür erforderlichen Flächen für die
Neuabgrenzung des Landschaftsschutzgebietes erarbeitet.
Der Vorschlag zur Änderung
des Flächennutzungsplan Geltungsbereiches und deren Teilflächen sind
unmaßstäblich aus dem beiliegenden Lageplan zu entnehmen.
Änderungsbereich 1 und 2
Es handelt sich hierbei um
die Flächen der Arena und des Waldsees. Der Geltungsbereich soll insoweit
aufrechterhalten bleiben, aber im F- und B-Plan als Grünflächen bzw. Wald
dargestellt werden. Im Rahmen der Bauleitplanung soll eine
Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung erfolgen, sodass alle nicht durch die Zulässigkeitserklärung
von der unteren Naturschutzbehörde gedeckten Maßnahmen ausgeglichen oder
zurückgebaut werden.
Änderungsbereich 3
Hier wird die tatsächliche
Nutzung aufgenommen. Die derzeitige Versorgungsfläche wird in Dorfgebiet
geändert, die Fläche, auf dem sich der Beregnungsbrunnen befindet, wird als
Versorgungsfläche dargestellt.
Änderungsbereich 4
In dem Bereich 4 besteht
der derzeitige Behelfsparkplatz.
Die Gemeinde und die
Samtgemeinde halten die Überlegungen, Flächen für die weitere Entwicklung von
Sammatz zwischen Ortslage und L 231 Flächen aus dem LSG zu entlassen und im
Flächennutzungsplan vorzusehen, weiterhin für sinnvoll und notwendig. Die
verkehrlichen Probleme (öffentl. Bushaltestell m. Wendemöglichkeit,
Heraushalten des Verkehres aus der Dorflage) können nur dort behoben werden. Da
aber ein derartiger Beschluss aufgrund der Meinungslage im Kreistag nicht
erwartet werden kann, wird von dieser Planung Abstand genommen.
Um dennoch ausreichend
Parkplätze zur Verfügung stellen zu können, soll die bestehende Parkplatzfläche
erweitert werden. Hierfür ist die Erweiterung des F-Plan Geltungsbereiches nach
Osten erforderlich. Die Fläche bietet so Platz für ca. 150 Stellplätze. Die
Anzahl der erforderlichen Stellplätze ist noch nicht endgültig mit der
Baugenehmigungsbehörde abgestimmt.
Änderungsbereich 5
Der Eigentümer der
Parkplatzfläche kann die Fläche nur zur Verfügung stellen, wenn ihm
Ersatzflächen zur Verfügung gestellt werden. Daher soll der Änderungsbereich 5
hinzugenommen und als Wohnbaufläche dargestellt werden.
Auf Basis des
geänderten Geltungsbereiches werden die Entwürfe zum Bebauungsplan und
Flächennutzungsplan parallel erarbeitet.
Der erneute Antrag
auf Entlassung aus dem LSG Elbhöhen-Drawehn wird gestellt, wenn die Entwürfe
fertiggestellt sind. Daraus sind dann auch die zukünftig geplante Nutzung und
die Eingriffs-Ausgleichsbilanz ersichtlich.
Beschlussvorschlag:
Der Entwurf der 98.
Änderung wird hinsichtlich des Geltungsbereiches wie im beigefügten Lageplan
geändert.