Betreff
Beschluss über die Jahresrechnung 2019 und Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2019
Vorlage
20/0023/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Gründe, die einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen, hat das Rechnungsprüfungsamt nicht festgestellt. Es bestätigt gem. § 156 Abs. 1 NKomVG, dass

             der Haushaltsplan und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden,

             bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und

             sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.

 

Fehler oder Mängel wurden nicht festgestellt.

 

Die Gemeinde hat im Jahr 2019 ein ordentliches Ergebnis von +38.486,77 € und ein außerordentliches Ergebnis von +1.698,15 € erzielt. Diese vermindern die Fehlbeträge (aus Vorjahren) auf nunmehr insgesamt -273.346,43 €.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG den Jahresabschluss 2019 und erteilt dem Bürgermeister Entlastung für das Haushaltsjahr 2019.