Sachverhalt:
Die Antragstellerin
plant die Errichtung eines Carports auf Ihrem Grundstück.
Das Grundstück
befindet sich im Bebauungsplan „Kuhlenberg Neufassung77“. Hier ist festgesetzt,
dass Garagen und Nebenanlagen außerhalb der überbaubaren Fläche (außerhalb der
Baugrenze) nicht zulässig sind. Die überbaubare Grundstücksgrenze beginnt 7m
hinter der Straße, siehe Bebauungsplan in Anlage II zur Vorlage.
Der Bauantrag wurde
daher abgelehnt.
Die Errichtung der
baulichen Anlage ist an anderer Stelle aufgrund der Topografie nicht möglich.
Die Antragstellerin
hat daher beantragt, den Bebauungsplan zu ändern. Die Übernahme der
Planungskosten hat sie zugesichert, siehe Anlage I zur Vorlage.
Durch eine
textliche Änderung des Bebauungsplanes könnte die o.g. Festsetzung zu Garagen
und Nebenanlagen außerhalb der Baugrenze gestrichen werden. Dies ist im
beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Umweltprüfung möglich.
Beschlussvorschlag:
Nach Beratung in
der Sitzung