Betreff
Gleichstellungsbericht der Samtgemeinde Elbtalaue 2016-2019
Vorlage
06/0514/2020
Art
Mitteilungsvorlage
Sachverhalt:
Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz verpflichtet die Kommunen
gemäß §9 Abs. 7 alle 3 Jahre zu einer Berichterstattung des
Hauptverwaltungsbeamten gemeinsam mit der Gleichstellungsbeauftragten über die
Maßnahmen, die die Kommune zur Umsetzung des Verfassungsauftrags aus Art. 3
Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung, die Gleichberechtigung von Frauen und
Männern zu verwirklichen durchgeführt hat, und über deren Auswirkungen.
Der Bericht ist der Vertretung zur Beratung
vorzulegen.