Betreff
Gleichstellungsbericht der Samtgemeinde Elbtalaue 2016-2019
Vorlage
06/0514/2020
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz verpflichtet die Kommunen gemäß §9 Abs. 7 alle 3 Jahre zu einer Berichterstattung des Hauptverwaltungsbeamten gemeinsam mit der Gleichstellungsbeauftragten über die Maßnahmen, die die Kommune zur Umsetzung des Verfassungsauftrags aus Art. 3 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu verwirklichen durchgeführt hat, und über deren Auswirkungen.

Der Bericht ist der Vertretung zur Beratung vorzulegen.