Betreff
Beschluss über den Jahresabschluss 2019 und Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2019 sowie Beschluss über die Ergebnisverwendung 2019
Vorlage
20/0510/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Jahresabschluss 2019 wurde im Oktober 2020 vom Rechnungsprüfungsamt (RPA) geprüft.

 

Gründe, die einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen, hat das Rechnungsprüfungsamt nicht festgestellt. Es bestätigt gem. § 156 Abs. 1 NKomVG, dass

·              der Haushaltsplan und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden,

·              bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und

·              sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.

 

Unter Ziffer 4 weist das RPA auf den Seiten 11 bis 14 des Prüfberichtes auf einige „Fehler“ hin. Hierzu wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 4.1 Anlagen im Bau:

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Warum nicht in allen Fällen eine Abschreibung der Teilanlagen erfolgte, wurde in der Stellungnahme zum Prüfbericht zum Jahresabschluss 2018 ausführlich begründet. Diesbezüglich neue Erkenntnisse haben sich im Rahmen der aktuellen Prüfung nicht ergeben.

 

Zu 4.2. Unbegründete Zahlung eines Unfallversicherungsbeitrages:

Der Hinweis ist korrekt. Die entsprechende Meldung an die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft mit Beantragung einer Erstattung der zu viel gezahlten Beiträge ist bereits erfolgt.

 

Zu 4.3 Aktivierung von geleisteten Investitionszuweisungen und -zuschüssen:

Dem Hinweis, dass der diesbezüglichen Prüfbemerkung 2018 gefolgt wurde, ist nichts hinzuzufügen.

 

Zu 4.4 Repräsentationsbedarf und Verfügungsmittel:

Der Hinweis, dass die genannten vier Buchungen als Verfügungsmittel zu betrachten gewesen wären, ist korrekt. Um derartige Buchungsfehler künftig zu vermeiden, wurden entsprechende Hinweise an die zuständigen Beschäftigten der Verwaltung gegeben.

 

Zu 4.5 Wertberichtigung von Forderungen:

Die Gewerbesteuerforderungen wurden vom Verwaltungsausschuss der Gemeinde am 29.5.2018 niedergeschlagen. Die buchhalterische Umsetzung dieser Niederschlagung verzögerte sich aufgrund programmtechnischer Probleme, wird aber nunmehr im Rahmen des Jahresabschlusses 2020 nachgeholt.

 

Die Gemeinde hat im Jahr 2019 ein ordentliches Ergebnis von +151.994,60 € und ein außerordentliches Ergebnis von +3.792,29 € erzielt. Die Überschüsse sind gem. § 110 Abs. 6 NKomVG den jeweiligen Überschussrücklagen zuzuführen.

 


Beschlussvorschlag:

a) Der Rat beschließt den Jahresabschluss 2019 gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG und erteilt dem Bürgermeister Entlastung für das Haushaltsjahr 2019.

b) Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses 2019 wird der Rücklage aus dem ordentlichen Ergebnis zugeführt.

c) Der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses 2019 wird der Rücklage aus dem außerordentlichen Ergebnis zugeführt.