Sachverhalt:
Der
Jahresabschluss 2019 wurde im Oktober 2020 vom Rechnungsprüfungsamt (RPA)
geprüft.
Gründe,
die einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen, hat das
Rechnungsprüfungsamt nicht festgestellt. Es bestätigt gem. § 156 Abs. 1 NKomVG,
dass
· der Haushaltsplan und die
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden,
· bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den
Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach
den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden
Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist
und
· sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und
Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche
Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.
Unter
Ziffer 4 weist das RPA auf den Seiten 11 bis 14 des Prüfberichtes auf einige
„Fehler“ hin. Hierzu wird wie folgt Stellung genommen:
Zu 4.1
Anlagen im Bau:
Der
Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Warum nicht in allen Fällen eine
Abschreibung der Teilanlagen erfolgte, wurde in der Stellungnahme zum
Prüfbericht zum Jahresabschluss 2018 ausführlich begründet. Diesbezüglich neue
Erkenntnisse haben sich im Rahmen der aktuellen Prüfung nicht ergeben.
Zu 4.2.
Unbegründete Zahlung eines Unfallversicherungsbeitrages:
Der Hinweis ist
korrekt. Die entsprechende Meldung an die Landwirtschaftliche
Berufsgenossenschaft mit Beantragung einer Erstattung der zu viel gezahlten
Beiträge ist bereits erfolgt.
Zu 4.3 Aktivierung
von geleisteten Investitionszuweisungen und -zuschüssen:
Dem Hinweis, dass
der diesbezüglichen Prüfbemerkung 2018 gefolgt wurde, ist nichts hinzuzufügen.
Zu 4.4
Repräsentationsbedarf und Verfügungsmittel:
Der Hinweis, dass
die genannten vier Buchungen als Verfügungsmittel zu betrachten gewesen wären,
ist korrekt. Um derartige Buchungsfehler künftig zu vermeiden, wurden
entsprechende Hinweise an die zuständigen Beschäftigten der Verwaltung gegeben.
Zu 4.5
Wertberichtigung von Forderungen:
Die
Gewerbesteuerforderungen wurden vom Verwaltungsausschuss der Gemeinde am
29.5.2018 niedergeschlagen. Die buchhalterische Umsetzung dieser
Niederschlagung verzögerte sich aufgrund programmtechnischer Probleme, wird aber
nunmehr im Rahmen des Jahresabschlusses 2020 nachgeholt.
Die Gemeinde hat im
Jahr 2019 ein ordentliches Ergebnis von +151.994,60 € und ein außerordentliches
Ergebnis von +3.792,29 € erzielt. Die Überschüsse sind gem. § 110 Abs. 6 NKomVG
den jeweiligen Überschussrücklagen zuzuführen.
Beschlussvorschlag:
a) Der
Rat beschließt den Jahresabschluss 2019 gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG und erteilt
dem Bürgermeister Entlastung für das Haushaltsjahr 2019.
b) Der
Überschuss des ordentlichen Ergebnisses 2019 wird der Rücklage aus dem
ordentlichen Ergebnis zugeführt.
c) Der
Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses 2019 wird der Rücklage aus dem
außerordentlichen Ergebnis zugeführt.