Sachverhalt:
Die stark
zugenommenen Nachfragen an Bauland machen sich auch in dem zur Gemeinde
gehörenden Baugebiet „Lenzen Nord“ bemerkbar:
Jüngst wurden die
Baugrundstücke mit den Nummern 3 und 5 veräußert. Für das einzig noch
verbleibende Baugrundstück mit der Nummer 6 liegt bereits ebenfalls eine
Reservierung vor.
Um weitere Flächen
für Wohnbebauungen zu schaffen, wird beabsichtigt, ein neues Wohngebiet
auszuweisen. Dieses könnte, wie in der Vorlage 30/0466/2020 dargestellt,
südlich der Langen Straße entstehen. Im besagten Bereich verfügt die Gemeinde
bereits über zwei Flächen.
Der Eigentümer des
Flurstückes 106/1 der Flur 4 in der Gemarkung Karwitz, welches unmittelbar an
die beiden gemeindeeigenen Flächen grenzt – in der Anlage I zur Vorlage
horizontal liniert dargestellt, hat sich bereit erklärt, seine Fläche mit dem
Flurstück 19/2 der Flur 3 in der Gemarkung Karwitz – in der Anlage II zur
Vorlage vertikal liniert dargestellt- zu tauschen.
Laut Aussage des
Kämmerers sei ein Tausch der Flächen möglich. Zu beachten sei jedoch die auf
dem Flurstück 19/2 der Flur 3 in der Gemarkung Karwitz ausgewiesene
Kompensationsfläche. Diese müsse erhalten bleiben. Hierauf müsse hinweisen
werden, ggf. bedürfe es eines Abschlusses eines städtebaulichen Vertrages.
Beschlussvorschlag:
Für die Ausweisung
eines neuen Wohngebietes wird nachfolgender Tauschvertrag geschlossen:
Der
Grundstückseigentümer des Flurstückes 106/1 der Flur 4 in der Gemarkung Karwitz
überträgt die Fläche an die Gemeinde Karwitz. Im Gegenzug überträgt die
Gemeinde Karwitz das Flurstück 19/2 der Flur 3 in der Gemarkung Karwitz an den
gegenwärtigen Grundstückseigentümer des Flurstückes 106/1.
Die mit dem Vertrag
verbundenen Kosten trägt die Gemeinde.
Es wird darauf
hingewiesen, dass sich auf einem Teil des Flurstückes 19/2
Kompensationsmaßnahmen für den Bebauungsplan Lenzen-Nord befinden, die erhalten
bleiben müssen. Hierüber wird gegebenenfalls ein städterbaulicher Vertrag
geschlossen.