Betreff
Flächentausch in der Gemarkung Karwitz zur Ausweisung eines neuen Wohngebietes
Vorlage
31/0500/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die stark zugenommenen Nachfragen an Bauland machen sich auch in dem zur Gemeinde gehörenden Baugebiet „Lenzen Nord“ bemerkbar:

Jüngst wurden die Baugrundstücke mit den Nummern 3 und 5 veräußert. Für das einzig noch verbleibende Baugrundstück mit der Nummer 6 liegt bereits ebenfalls eine Reservierung vor.

 

Um weitere Flächen für Wohnbebauungen zu schaffen, wird beabsichtigt, ein neues Wohngebiet auszuweisen. Dieses könnte, wie in der Vorlage 30/0466/2020 dargestellt, südlich der Langen Straße entstehen. Im besagten Bereich verfügt die Gemeinde bereits über zwei Flächen.

Der Eigentümer des Flurstückes 106/1 der Flur 4 in der Gemarkung Karwitz, welches unmittelbar an die beiden gemeindeeigenen Flächen grenzt – in der Anlage I zur Vorlage horizontal liniert dargestellt, hat sich bereit erklärt, seine Fläche mit dem Flurstück 19/2 der Flur 3 in der Gemarkung Karwitz – in der Anlage II zur Vorlage vertikal liniert dargestellt- zu tauschen.

 

Laut Aussage des Kämmerers sei ein Tausch der Flächen möglich. Zu beachten sei jedoch die auf dem Flurstück 19/2 der Flur 3 in der Gemarkung Karwitz ausgewiesene Kompensationsfläche. Diese müsse erhalten bleiben. Hierauf müsse hinweisen werden, ggf. bedürfe es eines Abschlusses eines städtebaulichen Vertrages.

 


Beschlussvorschlag:

Für die Ausweisung eines neuen Wohngebietes wird nachfolgender Tauschvertrag geschlossen:

Der Grundstückseigentümer des Flurstückes 106/1 der Flur 4 in der Gemarkung Karwitz überträgt die Fläche an die Gemeinde Karwitz. Im Gegenzug überträgt die Gemeinde Karwitz das Flurstück 19/2 der Flur 3 in der Gemarkung Karwitz an den gegenwärtigen Grundstückseigentümer des Flurstückes 106/1.

Die mit dem Vertrag verbundenen Kosten trägt die Gemeinde.

Es wird darauf hingewiesen, dass sich auf einem Teil des Flurstückes 19/2 Kompensationsmaßnahmen für den Bebauungsplan Lenzen-Nord befinden, die erhalten bleiben müssen. Hierüber wird gegebenenfalls ein städterbaulicher Vertrag geschlossen.