Sachverhalt:
Ratsherr Christian Zühlke hat schriftlich mitgeteilt, dass er sein
Mandat im Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) niederlegt (§ 52 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)). Der Sitzverlust ist gem.
§ 52 Abs. 2 NKomVG vom Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) per Beschluss
festzustellen. Der Sitzverlust tritt erst nach Fassung des
Feststellungsbeschlusses ein. Vor dem Beschluss ist dem Betroffenen Gelegenheit
zur Stellungnahme zu geben.
Die Nachfolge richtet sich nach §§ 44 Abs. 1, 38 Abs. 2
Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKWG). Ersatzpersonen für die
durch Personenwahl gewählten Bewerberinnen und Bewerber sind die nicht
gewählten Bewerberinnen und Bewerber des Wahlvorschlags. Ihre Reihenfolge
richtet sich nach der Höhe der auf sie entfallenen Stimmenzahlen. Das Mandat
geht demnach, als nächste dazu bereite Ersatzperson der Personenwahl des
Wahlvorschlags Sozialdemokratische Partei Deutschlands -SPD-, auf Herrn Ronald
Jatzkowski, Kranplatz 6, 29456 Hitzacker (Elbe) über.
Beschlussvorschlag:
Es wird festgestellt, dass Ratsherr Christian Zühlke seinen Sitz im Rat
der Stadt Hitzacker (Elbe) verliert.