Betreff
Beschluss über die Jahresrechnung 2019 und Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2019
Vorlage
20/0471/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Jahresabschluss 2019 wurde im Oktober 2020 geprüft. Gründe, die einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen, hat das Rechnungsprüfungsamt (RPA) nicht festgestellt. Es bestätigt gem. § 156 Abs. 1 NKomVG, dass

 

·              der Haushaltsplan und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden,

·              bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und

·              sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge,

Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.

 

Fehler wurden nicht festgestellt.

 

Die Gemeinde hat im Jahr 2019 im ordentlichen Ergebnis ein Defizit von -19.381,77 € und im außerordentlichen Ergebnis einen Überschuss von 20.860,36 € erzielt. Der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses wird in Höhe von 19.381,77 € zur Deckung des Defizites des ordentlichen Ergebnisses 2019 und in Höhe von 1.478,59 € zur anteiligen Deckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren verwendet. Eine Zuführung in die Ergebnisrücklage findet mithin nicht statt.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt den Jahresabschluss 2019 gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG und erteilt dem Bürgermeister Entlastung für das Haushaltsjahr 2019.