Sachverhalt:
Die Gemeinde Karwitz verfügt über keine gemeindeeigenen Flächen für
Wohnbebauung mehr. Von insgesamt noch bebaubaren 19 Grundstücken stehen 11
nicht zum Verkauf (Gartennutzung oder landwirtschaftliche Nutzung der
Eigentümer) und für weitere 5 liegt bereits eine Baugenehmigung vor.
Somit verbleiben laut Baulandkataster für die Gemeinde Karwitz noch 3
Grundstücke, die zum Kauf und zur Bebauung zur Verfügung stehen.
Das letzte Baugebiet Lenzen Nord, rechtskräftig seit 2003 mit 19
Baugrundstücken ist zuletzt vor allem in den letzten zwei Jahren stark
nachgefragt worden.
Perspektivisch soll daher ein neues Wohngebiet ausgewiesen werden.
Südlich der Langen Straße in Nausen stehen geeignete Flächen teilweise
im Eigentum der Gemeinde (siehe Anlage I zur Vorlage). Die Fläche ist rot
markiert. Derzeit wird die Fläche landwirtschaftlich genutzt.
Es könnten bis zu 20 Bauplätze mit Grundstücksgrößen von 800-1500 m² bei
einer Grundflächenzahl von 0,4 entstehen. Ausgewiesen werden sollte ein
Allgemeines Wohngebiet. Hinzu kommen Straßenverkehrsflächen und
Ausgleichsmaßnahmen, außerdem sollte ein Mehrzweckplatz/Spielplatz vorgesehen
werden.
Es ist auch denkbar, das Gebiet in zwei Bauabschnitten zu beplanen
und/oder zu verwirklichen. Mögliche Gliederungsvarianten liegen der Vorlage als
Anlage II bei. Diese sind lediglich zur Visualisierung beigefügt. Ein
städtebaulicher Entwurf wird erst vom Planungsbüro erstellt, sobald das
Verfahren begonnen worden ist.
Es ist geplant, die Anwendung des § 13b BauGB zu verlängert. Bei einer
Verlängerung könnte der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt
werden, d.h. ohne Umweltprüfung und Eingriffs/Ausgleichsbilanzierung.
Sollte die Anwendung nicht verlängert werden, muss der Bebauungsplan im
Normalverfahren aufgestellt werden, d.h.
mit Umweltprüfung und Eingriffs/Ausgleichsbilanzierung.
Eine Artenschutzprüfung würde bei beiden Verfahren durchgeführt werden.
Die Fläche liegt zum Teil im Landschaftsschutzgebiet DAN 26
„Elbhöhen-Drawehn“. Im Rahmen der Vorabfrage zur Neuabgrenzung des
Landschaftsschutzgebietes wurde diese Fläche bereits an den Landkreis gemeldet.
Anträge zur Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet, die sich auf
konkrete Vorhaben beziehen, sind aber unabhängig davon weiterhin möglich und
würden auch unabhängig vom Verfahren zur Neuabgrenzung geprüft werden. Auf
Grundlage der Bebauungsplanentwürfe sollte daher ein Antrag auf Entlassung
gestellt werden.
Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche
dargestellt. Bei Anwendung des beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB wäre
eine Berichtigung ohne Verfahren zulässig. Bei Aufstellung des Bebauungsplanes
im Normalverfahren muss der Flächennutzungsplan geändert werden, sodass
zukünftig im Flächennutzungsplan Wohnbaufläche dargestellt wird.
Beschlussvorschlag:
a) Der Rat der Gemeinde Karwitz leitet das
Aufstellungsverfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Wohnbauflächen
„Lokau“ in Nausen ein.
b) Der Rat der Gemeinde Karwitz beantragt beim
Landkreis Lüchow-Danneberg als untere Naturschutzbehörde die Entlassung aus dem
Landschaftsschutzgebiet DAN 26 „Elbhöhen-Drawehn“ für den Geltungsbereich des
geplanten Wohnbaugebietes
c) Der Rat der Gemeinde Karwitz beantragt bei
der Samtgemeinde Elbtalaue die Änderung des Flächennutzungsplanes für den
Geltungsbereich des geplanten Wohnbaugebietes.