Sachverhalt:
Die Eigentümerin
des Flurstückes 29/6 ist im Rahmen einer Bauantragstellung vom Landkreis
aufgefordert worden, die Erschließung ihres Grundstückes sicherzustellen. Bei
dem Flurstück 79/2 handelt es sich um eine nicht öffentlich gewidmete Verkehrsfläche
zwischen der Dorfstraße und dem Grundstück einer ehemaligen Gaststätte. Die
örtliche Situation ist auf dem beigefügten Lageplan farblich dargestellt.
Das Grundstück
diente zu Zeiten der Gaststätte u.a. als Parkplatz für die Gäste. Gegenwärtig
wird das Grundstück im Rahmen eines mündlichen Nutzungsvertrages von der
Eigentümerin der ehemaligen Gaststätte genutzt. Es handelt sich überwiegend um
eine bituminierte Fläche. Im Rahmen eines Bauantragsverfahren ist seitens des
Landkreises festgestellt worden, dass das Grundstück 29/6 an keiner Stelle an
eine öffentlich gewidmete Verkehrsfläche angrenzt. Die Erschließung ist somit
gegenwärtig nicht gesichert. Die Eigentümerin ist deshalb mit der Bitte an die
Gemeinde herangetreten, entweder auf dem Grundstück 79/2 eine Wegebaulast
einzutragen oder ihr das Grundstück zu verkaufen.
Es ist zu
entscheiden, ob der anliegenden Grundstückseigentümerin zur Herstellung der
rechtlichen Erschließung eine Wegebaulast auf dem Grundstück 79/2 eingetragen
werden soll, oder ob
aufgrund der Lage
und der dadurch bedingten schwierigen Nutzungsmöglichkeit des Grundstückes ein
Verkauf an die angrenzende Grundstückseigentümerin erfolgen soll. Der im
Beschlussvorschlag aufgeführte Quadratmeterpreis basiert auf Erfahrungswerten
aus Verkäufen von Wegen/Verkehrsflächen innerhalb des letzten Jahres im
Samtgemeindebiet. Der Buchwert von Wegen/ Verkehrsflächen beträgt ein 1,00
Euro/qm.
Gegenwärtig werden
die Unterhaltungsleistungen (Reinigungsverpflichtungen etc.) für das Grundstück
durch die anliegende Grundstückseigentümerin erledigt.
Beschlussvorschlag:
a) Auf dem Flurstück 79/2, Flur 1 der Gemarkung
Metzingen wird zugunsten des Flurstückes 29/6,
Flur 1 der Gemarkung Metzingen eine Wegebaulast eingetragen.
oder
b) Das Flurstück 79/2, Flur 1 der Gemarkung
Metzingen in einer Größe von 416 qm wird zu einem Preis von 1.248,00 Euro (3,00
Euro/qm) an die angrenzende Grundstückseigentümerin verkauft.