Betreff
Antrag auf Eintragung einer Baulast oder Kauf eines Grundstückes in Metzingen
Vorlage
30/0464/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Eigentümerin des Flurstückes 29/6 ist im Rahmen einer Bauantragstellung vom Landkreis aufgefordert worden, die Erschließung ihres Grundstückes sicherzustellen. Bei dem Flurstück 79/2 handelt es sich um eine nicht öffentlich gewidmete Verkehrsfläche zwischen der Dorfstraße und dem Grundstück einer ehemaligen Gaststätte. Die örtliche Situation ist auf dem beigefügten Lageplan farblich dargestellt.

Das Grundstück diente zu Zeiten der Gaststätte u.a. als Parkplatz für die Gäste. Gegenwärtig wird das Grundstück im Rahmen eines mündlichen Nutzungsvertrages von der Eigentümerin der ehemaligen Gaststätte genutzt. Es handelt sich überwiegend um eine bituminierte Fläche. Im Rahmen eines Bauantragsverfahren ist seitens des Landkreises festgestellt worden, dass das Grundstück 29/6 an keiner Stelle an eine öffentlich gewidmete Verkehrsfläche angrenzt. Die Erschließung ist somit gegenwärtig nicht gesichert. Die Eigentümerin ist deshalb mit der Bitte an die Gemeinde herangetreten, entweder auf dem Grundstück 79/2 eine Wegebaulast einzutragen oder ihr das Grundstück zu verkaufen.

 

Es ist zu entscheiden, ob der anliegenden Grundstückseigentümerin zur Herstellung der rechtlichen Erschließung eine Wegebaulast auf dem Grundstück 79/2 eingetragen werden soll, oder ob 

aufgrund der Lage und der dadurch bedingten schwierigen Nutzungsmöglichkeit des Grundstückes ein Verkauf an die angrenzende Grundstückseigentümerin erfolgen soll. Der im Beschlussvorschlag aufgeführte Quadratmeterpreis basiert auf Erfahrungswerten aus Verkäufen von Wegen/Verkehrsflächen innerhalb des letzten Jahres im Samtgemeindebiet. Der Buchwert von Wegen/ Verkehrsflächen beträgt ein 1,00 Euro/qm.  

 

Gegenwärtig werden die Unterhaltungsleistungen (Reinigungsverpflichtungen etc.) für das Grundstück durch die anliegende Grundstückseigentümerin erledigt.

 


Beschlussvorschlag:

a)       Auf dem Flurstück 79/2, Flur 1 der Gemarkung Metzingen wird zugunsten des Flurstückes 29/6,

Flur 1 der Gemarkung Metzingen eine Wegebaulast eingetragen.

oder

b)      Das Flurstück 79/2, Flur 1 der Gemarkung Metzingen in einer Größe von 416 qm wird zu einem Preis von 1.248,00 Euro (3,00 Euro/qm) an die angrenzende Grundstückseigentümerin verkauft.