Sachverhalt:
Das Gebäude Lange
Straße 14 in Dannenberg (Elbe) soll einer umfassenden Sanierungsmaßnahme
unterzogen werden. Der Eigentümer, Herr Harald Hintzmann, beabsichtigt auch die
Sanierung der Straßenfront.
Das Geschäftshaus
in der Langen Straße steht unter Denkmalschutz. Herr Harald Hintzmann hat für
die Maßnahmen einen Gesamtinvestitionsbetrag von 68.500,00 € errechnet.
Nach der Richtlinie
der Stadt Dannenberg (Elbe) über die Gewährung von Zuschüssen zur Renovierung
und Erneuerung von Fassaden sowie für Werbeanlagen können Maßnahmen im Rahmen
der Fassadenrenovierung bezuschusst werden. Dazu gehören
- Fassadenflächen
und Giebelflächen säubern, vorbehandeln, ausbessern, streichen etc.
- die
Behandlung von Sockelflächen
- das
Streichen von Türen
- der
Einbau und das Reparieren von Fenstern sowie das Streichen von Fenstern
- die
Behandlung und das Streichen von Dachrinnen und Fallrohren
- die
Lohnkosten der Handwerker
- Gebührenfestsetzungen
- eventuelle
Werbeanlagen
Die von Herrn Harald Hintzmann aufgelisteten Kosten unterliegen der Förderfähigkeit. Nach der Richtlinie der Stadt Dannenberg (Elbe) für die Gewährung von Zuschüssen zur Renovierung und Erneuerung von Fassaden sowie für Werbeanlagen hat der Eigentümer einen formlosen Antrag auf Bezuschussung mit einem Kostenvoranschlag einzureichen. Diese Unterlagen liegen vor. Die Bemessung des Zuschusses richtet sich nach der Höhe der Gesamtkosten. Grundsätzlich werden 10 % der zuschussfähigen Kosten, höchstens jedoch 500,00 € an Zuschüssen gewährt. In begründeten Einzelfällen kann hiervon abgewichen werden. Nach Ansicht der Verwaltung ist dieses denkmalgeschützte Gebäude erhaltenswert und daher ein begründeter Einzelfall, um von den Rahmenbedingungen hinsichtlich der Zuschusshöhe nach der Richtlinie abzuweichen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadt
Dannenberg (Elbe) gewährt Herrn Harald Hintzmann für die Sanierung des Gebäudes
Lange Straße 14 einen Zuschuss in Höhe von 2.500,00 € . Die Gewährung des
Zuschusses erfolgt vorbehaltlich der zur Verfügungstellung der Mittel im
Haushalt 2021 und der Genehmigung des Haushaltes 2021.