Betreff
Sanierung der Fassade des Gebäudes Lange Straße 14 in Dannenberg (Elbe)
Vorlage
04/0410/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Das Gebäude Lange Straße 14 in Dannenberg (Elbe) soll einer umfassenden Sanierungsmaßnahme unterzogen werden. Der Eigentümer, Herr Harald Hintzmann, beabsichtigt auch die Sanierung der Straßenfront.

Das Geschäftshaus in der Langen Straße steht unter Denkmalschutz. Herr Harald Hintzmann hat für die Maßnahmen einen Gesamtinvestitionsbetrag von 68.500,00 € errechnet.

 

Nach der Richtlinie der Stadt Dannenberg (Elbe) über die Gewährung von Zuschüssen zur Renovierung und Erneuerung von Fassaden sowie für Werbeanlagen können Maßnahmen im Rahmen der Fassadenrenovierung bezuschusst werden. Dazu gehören

 

  • Fassadenflächen und Giebelflächen säubern, vorbehandeln, ausbessern, streichen etc.
  • die Behandlung von Sockelflächen
  • das Streichen von Türen
  • der Einbau und das Reparieren von Fenstern sowie das Streichen von Fenstern
  • die Behandlung und das Streichen von Dachrinnen und Fallrohren
  • die Lohnkosten der Handwerker
  • Gebührenfestsetzungen
  • eventuelle Werbeanlagen

 

Die von Herrn Harald Hintzmann aufgelisteten Kosten unterliegen der Förderfähigkeit. Nach der Richtlinie der Stadt Dannenberg (Elbe) für die Gewährung von Zuschüssen zur Renovierung und Erneuerung von Fassaden sowie für Werbeanlagen hat der Eigentümer einen formlosen Antrag auf Bezuschussung mit einem Kostenvoranschlag einzureichen. Diese Unterlagen liegen vor. Die Bemessung des Zuschusses richtet sich nach der Höhe der Gesamtkosten. Grundsätzlich werden 10 % der zuschussfähigen Kosten, höchstens jedoch 500,00 € an Zuschüssen gewährt. In begründeten Einzelfällen kann hiervon abgewichen werden. Nach Ansicht der Verwaltung ist dieses denkmalgeschützte Gebäude erhaltenswert und daher ein begründeter Einzelfall, um von den Rahmenbedingungen hinsichtlich der Zuschusshöhe nach der Richtlinie abzuweichen.


Beschlussvorschlag:

Die Stadt Dannenberg (Elbe) gewährt Herrn Harald Hintzmann für die Sanierung des Gebäudes Lange Straße 14 einen Zuschuss in Höhe von 2.500,00 € . Die Gewährung des Zuschusses erfolgt vorbehaltlich der zur Verfügungstellung der Mittel im Haushalt 2021 und der Genehmigung des Haushaltes 2021.