Sachverhalt:
Im Haushalt 2019
waren für den Anbau eines Hauswirtschaftsraumes an das Kindergartengebäude in
Bredenbock Mittel in Höhe von 20.000 € eingeplant. Der in § 2 der
Haushaltssatzung 2019 festgesetzte Betrag für Kreditaufnahmen zur Finanzierung dieser
Investition belief sich auf 13.400 € und wurde am 21.03.2019 von der
Kommunalaufsichtsbehörde genehmigt. Im Zuge der Angebotseinholung wurde
deutlich, dass die eingeplanten Mittel nicht ausreichen. Im Haushaltsplan 2020
wurden für den Anbau weitere 10.000 € eingestellt. Hinzu kamen noch investive
Mittelveranschlagungen in Höhe von 6.000 € für den Bau eines Buswartehäuschens
und den Erwerb und Aufbau eine Spielgerätes. Zur Finanzierung dieser
Investitionen sieht die Haushaltssatzung 2020 eine weitere Darlehensaufnahme in
Höhe von 16.000 € vor, die vom Landkreis Lüchow-Dannenberg am 13.03.2020
genehmigt wurde. Die Aufträge für die Investitionsmaßnahmen wurden mittlerweile
erteilt.
Da eine
Kreditermächtigung gemäß § 120 Abs. 3 NKomVG nur bis zum Ende des auf das
Haushaltsjahr folgenden Jahres gilt – für die Ermächtigung 2019 also am
31.12.2020 endet – ist das Darlehen nunmehr aufzunehmen.
Das aktuelle
Zinsniveau bewegt sich bei einer Laufzeit von 10 Jahren derzeit im Bereich von
0,35% bis 1,00 %. Längere Laufzeiten werden von den Banken auch in Anbetracht
des relativ niedrigen Darlehnsbetrages vermutlich nicht angeboten werden. Der
Tilgungssatz sollte anfänglich bei 4% liegen, so dass das Darlehen nach ca. 24
Jahren abgezahlt wäre. Bei einem angenommenen Zinssatz von 0,75% ergäbe sich
jährlich eine Haushaltsbelastung von 1.396,50 €, in 2021 bspw. 218,23 € für
Zinsen und 1.178,27 € für Tilgung.
Beschlussvorschlag:
Zur
Finanzierung der im Haushaltsjahr 2019 und 2020 vorgesehenen
Investitionsmaßnahmen wird im Dezember 2020 ein Kredit in Höhe von 29.400,00 €
mit einer Laufzeit von 10 Jahren aufgenommen.