Betreff
Neuaufnahme eines Investitionsdarlehens
Vorlage
20/0387/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Im Haushalt 2019 waren für den Anbau eines Hauswirtschaftsraumes an das Kindergartengebäude in Bredenbock Mittel in Höhe von 20.000 € eingeplant. Der in § 2 der Haushaltssatzung 2019 festgesetzte Betrag für Kreditaufnahmen zur Finanzierung dieser Investition belief sich auf 13.400 € und wurde am 21.03.2019 von der Kommunalaufsichtsbehörde genehmigt. Im Zuge der Angebotseinholung wurde deutlich, dass die eingeplanten Mittel nicht ausreichen. Im Haushaltsplan 2020 wurden für den Anbau weitere 10.000 € eingestellt. Hinzu kamen noch investive Mittelveranschlagungen in Höhe von 6.000 € für den Bau eines Buswartehäuschens und den Erwerb und Aufbau eine Spielgerätes. Zur Finanzierung dieser Investitionen sieht die Haushaltssatzung 2020 eine weitere Darlehensaufnahme in Höhe von 16.000 € vor, die vom Landkreis Lüchow-Dannenberg am 13.03.2020 genehmigt wurde. Die Aufträge für die Investitionsmaßnahmen wurden mittlerweile erteilt.

 

Da eine Kreditermächtigung gemäß § 120 Abs. 3 NKomVG nur bis zum Ende des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres gilt – für die Ermächtigung 2019 also am 31.12.2020 endet – ist das Darlehen nunmehr aufzunehmen.

 

Das aktuelle Zinsniveau bewegt sich bei einer Laufzeit von 10 Jahren derzeit im Bereich von 0,35% bis 1,00 %. Längere Laufzeiten werden von den Banken auch in Anbetracht des relativ niedrigen Darlehnsbetrages vermutlich nicht angeboten werden. Der Tilgungssatz sollte anfänglich bei 4% liegen, so dass das Darlehen nach ca. 24 Jahren abgezahlt wäre. Bei einem angenommenen Zinssatz von 0,75% ergäbe sich jährlich eine Haushaltsbelastung von 1.396,50 €, in 2021 bspw. 218,23 € für Zinsen und 1.178,27 € für Tilgung.

 


Beschlussvorschlag:

Zur Finanzierung der im Haushaltsjahr 2019 und 2020 vorgesehenen Investitionsmaßnahmen wird im Dezember 2020 ein Kredit in Höhe von 29.400,00 € mit einer Laufzeit von 10 Jahren aufgenommen.