Sachverhalt:
Unmittelbar an der
rückwärtigen Grundstücksgrenze des Grundstücks Tripkau Nr. 12 (Tripkauer Mühle)
führt eine Holzbrücke über den Streetzer Mühlenbach. Diese Brücke ist in einem
baufälligen Zustand und deshalb schon seit längerer Zeit gesperrt.
Diese Brücke wurde
im Jahre 1993 im Zusammenhang mit der der Renaturierung des Streetzer
Mühlenbaches errichtet.
Diese Brücke
befindet sich im Eigentum der Stadt Dannenberg. In Richtung Norden schließt
sich ein nicht genutzter Wirtschaftsweg der Stadt an, der keinerlei
Anliegerfunktion hat.
Die Stadt
beabsichtigt den Abriss dieser Brücke. Die Kosten hierfür würden sich auf ca.
5.000,- € belaufen.
Der einzig
anliegende Grundstückeigentümer, Herr Hans-Wilhelm Schulz, hat sein Interesse
an der Übernahme der Brücke bekundet. Er würde die Brücke „mit allen Rechten
und Pflichten“ übernehmen.
Die Stadt
Dannenberg (Elbe) würde im Falle der Übernahme die Abrisskosten sparen.
Beschlussvorschlag:
Die abgängige
Holzbrücke über den Streetzer Mühlenbach wird dem anliegenden
Grundstückseigentümer, Herrn Hans-Wilhelm Schulz, OT. Tripkau Nr. 12, 29451
Dannenberg (Elbe) kostenfrei übereignet. Durch die Übernahme der Brücke gehen
sämtliche Rechte und Pflichten auf den Übernehmer über, die Stadt wird von
jeglichen Haftungs- und Gewährleistungsansprüchen freigestellt.
Die Kosten für die
Übergabe/Umschreibung sind vom Übernehmer zu tragen.