Betreff
Holzbrücke über den Streetzer Mühlenbach b. Tripkau/Übernahme durch den anliegenden Grundstückseigentümer
Vorlage
30/0367/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Unmittelbar an der rückwärtigen Grundstücksgrenze des Grundstücks Tripkau Nr. 12 (Tripkauer Mühle) führt eine Holzbrücke über den Streetzer Mühlenbach. Diese Brücke ist in einem baufälligen Zustand und deshalb schon seit längerer Zeit gesperrt.

Diese Brücke wurde im Jahre 1993 im Zusammenhang mit der der Renaturierung des Streetzer Mühlenbaches errichtet.

Diese Brücke befindet sich im Eigentum der Stadt Dannenberg. In Richtung Norden schließt sich ein nicht genutzter Wirtschaftsweg der Stadt an, der keinerlei Anliegerfunktion hat.

 

Die Stadt beabsichtigt den Abriss dieser Brücke. Die Kosten hierfür würden sich auf ca. 5.000,- € belaufen.

 

Der einzig anliegende Grundstückeigentümer, Herr Hans-Wilhelm Schulz, hat sein Interesse an der Übernahme der Brücke bekundet. Er würde die Brücke „mit allen Rechten und Pflichten“ übernehmen.

 

Die Stadt Dannenberg (Elbe) würde im Falle der Übernahme die Abrisskosten sparen.

 


Beschlussvorschlag:

Die abgängige Holzbrücke über den Streetzer Mühlenbach wird dem anliegenden Grundstückseigentümer, Herrn Hans-Wilhelm Schulz, OT. Tripkau Nr. 12, 29451 Dannenberg (Elbe) kostenfrei übereignet. Durch die Übernahme der Brücke gehen sämtliche Rechte und Pflichten auf den Übernehmer über, die Stadt wird von jeglichen Haftungs- und Gewährleistungsansprüchen freigestellt.

Die Kosten für die Übergabe/Umschreibung sind vom Übernehmer zu tragen.