Sachverhalt:
Der Haushalt für
das Jahr 2021 steht wiederum unter der Prämisse, Mehrausgaben auf einer
Kostenstelle können nur durch
Einsparungen bei einer anderen Kostenstelle geplant werden. Insbesondere vor
den Steuerausfällen im Rahmen der Corona-Pandemie muss derzeit von
Mindereinnahmen ausgegangen werden, die der Haushaltsplanung keinen
finanziellen Spielraum lässt.
Aus diesem Grund
gibt es wenig bis keine Änderungen zum Vorjahr.
Erstmalig werden
die investiven Mittel in Höhe von 17.000 € (für Grundschulen anteilig und für
Turnhallen) nicht den einzelnen Schulen zugeordnet, sondern im FD 14 verwaltet
und stehen für Projektförderung zur Verfügung.
Die Schulen
verfügen in der Regel über ausreichend Budgetreste, um kleinere Maßnahmen
(einzelnes Mobiliar u.ä.) selbst zu finanzieren.
Beschlussvorschlag:
Die
Haushaltsplanung 2021 und der Planungszeitraum 2022 – 2024 werden empfohlen.