Betreff
Verkauf von Baugrundstücken im Baugebiet "Stüden"; Grundsatzbeschluss
Vorlage
31/0353/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

In der jüngeren Vergangenheit ist die Anfrage über den Kauf von zwei nebeneinanderliegenden Grundstücken im Baugebiet „Stüden“ an die Samtgemeindeverwaltung herangetreten worden.
Da es sich hierbei nicht um einen typischen Verkauf von Grundstücken in einem Baugebiet handelt, wird dieser Vorgang dem Rat der Gemeinde Gusborn zur Entscheidung vorgelegt.

 

Nunmehr soll zur Beschleunigung von zukünftigen Verkaufsverfahren der Bürgermeister ermächtigt werden, über die Veräußerung von zusammenhängenden bzw. nebeneinanderliegenden Grundstücken im Baugebiet „Stüden“ an eine Interessentin bzw. einen Interessenten zu entscheiden. Allerdings gilt diese Ermächtigung nur, wenn die Bauwilligen auf dem Grundstück ein Wohnhaus errichten wollen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Bürgermeister wird ermächtigt, nebeneinanderliegende Grundstücke im Baugebiet „Stüden“ im Ortsteil Quickborn der Gemeinde Gusborn bei Bedarf an eine Kaufwillige resp. einen Kaufwilligen zur Errichtung eines Wohnhauses zu veräußern.