Sachverhalt:
In der jüngeren
Vergangenheit ist die Anfrage über den Kauf von zwei nebeneinanderliegenden
Grundstücken im Baugebiet „Stüden“ an die Samtgemeindeverwaltung herangetreten
worden.
Da es sich hierbei nicht um einen typischen Verkauf von Grundstücken in einem
Baugebiet handelt, wird dieser Vorgang dem Rat der Gemeinde Gusborn zur
Entscheidung vorgelegt.
Nunmehr soll zur
Beschleunigung von zukünftigen Verkaufsverfahren der Bürgermeister ermächtigt
werden, über die Veräußerung von zusammenhängenden bzw. nebeneinanderliegenden
Grundstücken im Baugebiet „Stüden“ an eine Interessentin bzw. einen
Interessenten zu entscheiden. Allerdings gilt diese Ermächtigung nur, wenn die
Bauwilligen auf dem Grundstück ein Wohnhaus errichten wollen.
Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister
wird ermächtigt, nebeneinanderliegende Grundstücke im Baugebiet „Stüden“ im
Ortsteil Quickborn der Gemeinde Gusborn bei Bedarf an eine Kaufwillige resp. einen Kaufwilligen zur Errichtung
eines Wohnhauses zu veräußern.