Sachverhalt:
Der Jahresabschluss 2019 wurde dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) im Juli 2020 vorgelegt. Die Prüfung des Abschlusses wurde am 15.09.2020 beendet.
Die finanziellen Verhältnisse der Gemeinde Gusborn wurden als geordnet bezeichnet. Gründe, die einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen, hat das Rechnungsprüfungsamt nicht festgestellt.
Es bestätigt gem. § 156 Abs. 1 NKomVG, dass
- der Haushaltsplan und die
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden,
- bei den Erträgen und Aufwendungen
sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des
kommunalen
Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und
Vorschriften
unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen
Wirtschaftlichkeit
verfahren worden ist und
- sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge,
Aufwendungen,
Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und die Jahresabschlüsse die
tatsächliche
Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellen.
Unter Ziffer 4 gibt das RPA auf der Seite 11 des Prüfberichts einen Hinweis zu dem wie folgt Stellung genommen wird:
4.1 Schadenersatz
Ein durch Unfallschaden entstandener Regressanspruch wurde
bis dato nicht geltend gemacht und wird nachgeholt.
Beschlussvorschlag:
a) Der
Rat beschließt die Jahresrechnung 2019 gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG
b) Der Rat erteilt
dem Bürgermeister Entlastung für das Haushaltsjahr 2019
c) Der Überschuss aus dem
Jahresergebnis in Höhe von 110.473,12 € (ordentlich: 34.295,86 €,
außerordentlich: 76.177,26 €) verringern die doppischen Fehlbeträge aus
Vorjahren auf einen Gesamtfehlbetrag
von 6.120,51 €.