Betreff
Jahresabschluss der Gemeinde Gusborn zum 31.12.2019 a) Beschluss über den Jahresabschluss b) Entlastung des Bürgermeisters c) Beschluss über die Verwendung des Jahresergebnisses
Vorlage
20/0348/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Jahresabschluss 2019 wurde dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) im Juli 2020 vorgelegt. Die Prüfung des Abschlusses wurde am 15.09.2020 beendet.

 

Die finanziellen Verhältnisse der Gemeinde Gusborn wurden als geordnet bezeichnet. Gründe, die einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen, hat das Rechnungsprüfungsamt nicht festgestellt.

Es bestätigt gem. § 156 Abs. 1 NKomVG, dass
-              der Haushaltsplan und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden,
-              bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des
                kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und
                Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen
                Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und
-              sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge,
                Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und die Jahresabschlüsse die
                tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellen.

 

Unter Ziffer 4 gibt das RPA auf der Seite 11 des Prüfberichts einen Hinweis zu dem wie folgt Stellung genommen wird:

 

4.1 Schadenersatz

Ein durch Unfallschaden entstandener Regressanspruch wurde bis dato nicht geltend gemacht und wird nachgeholt.

 


Beschlussvorschlag:

a) Der Rat beschließt die Jahresrechnung 2019 gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG

b) Der Rat erteilt dem Bürgermeister Entlastung für das Haushaltsjahr 2019

c) Der Überschuss aus dem Jahresergebnis in Höhe von 110.473,12 € (ordentlich: 34.295,86 €, außerordentlich: 76.177,26 €) verringern die doppischen Fehlbeträge aus Vorjahren auf einen Gesamtfehlbetrag von 6.120,51 €.