Sachverhalt:
Im Zuge des
Bundeswettbewerbs „Klimaschutz durch Radverkehr“, an dem der Landkreis
Lüchow-Dannenberg (LK) sich im Verbund mit den Samtgemeinden beteiligt hat
(Fördervorhaben „Neue Wege für neue Räder“), ist man für die 2. Antragsrunde zugelassen
worden. Bis zum 15.06.2020 war ein konkretisierter Antrag einzureichen, an dem
die Klimaschutzleitstelle des Landkreises Lüchow-Dannenberg arbeitet. Am
03.06.2020 ist der Samtgemeindebürgermeister von dem seinerzeitigen Stand der
Planungen, und von dem äußerst knappen Bearbeitungszeitraum für die 2.
Antragsrunde, unterrichtet worden.
Im Zusammenhang mit den Vorplanungen der Klimaschutzleitstelle, unter
Beteiligung externen Sachverstands, ist im Bereich der Samtgemeinde Elbtalaue
die Strecke von Dannenberg (Elbe) über Pisselberg nach Hitzacker (Elbe) als
geeignete Strecke zur Einrichtung einer Radvorrangroute betrachtet worden. Die Ausweisung einer Radvorrangroute
könnte von der Neuen Straße/Bauernstraße in Hitzacker (Elbe) bis in den Bereich
der Marschtorstraße in Dannenberg (Elbe) erfolgen.
Die Samtgemeinde
Elbtalaue hat sich mit der Thematik in ihrem Fachgremium (BÖVEE) befasst. Es
besteht grundsätzliche Bereitschaft sich mit der Angelegenheit positiv
begleitend zu befassen.
Für die Stadt Hitzacker
(Elbe) ergibt sich die Möglichkeit die innerörtlichen Fortführungen zu
optimieren und, sofern in der Straßenbaulast befindlich, diese umzugestalten.
Der Bereich der Bauernstraße bis zur Neuen Straße könnten nach den
eingereichten Unterlagen zu einer Fahrradstraße umgewidmet werden. Zu diesem
Zweck müssten umfangreiche Sanierungs- und Erneuerungsmaßnahmen erfolgen.
Die für das Antragsverfahren durch den LK in Auftrag gegebene Untersuchung hat
eine Kostenschätzung von ca. 220.000 bis 250.000 € ergeben. Es sollen
verbessernde Maßnahmen im Bereich Neue Straße bis Bahnhofsweg erfolgen, Umbau
der Einmündung Bahnhofsweg, und eine Komplettsanierung (Fahrbahnerneuerung) des
Abschnittes vom Bahnhofsweg bis zur Dannenberger Straße.
Die Förderquote wird bei 90% der förderfähigen Baukosten liegen. Nicht
förderfähig sind die erforderlichen Planungskosten. Diese müssen durch die
Straßenbaulastträgerin aufgebracht werden.
Nach dem Kommunalabgabengesetz oder ähnlicher Rechtsvorschriften zu erhebende
Anliegerbeiträge werden als Eigenanteil der Stadt Hitzacker (Elbe) anerkannt.
Das heißt, die anfallenden förderfähigen Kosten werden mit einer Quote von 90 %
gefördert, lediglich die nicht förderfähigen Kosten sind auf die Anlieger
umzulegen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Hitzacker (Elbe) unterstützt das vom Landkreis Lüchow-Dannenberg initiierte Vorhaben zur Schaffung von Radvorrangrouten, hier die Strecke Hitzacker (Elbe) – Dannenberg (Elbe). Die für die im Stadtgebiet Hitzacker (Elbe) nicht durch Fördermittel gedeckten anfallenden Eigenanteile für werden durch die Stadt Hitzacker (Elbe) aufgebracht.