Sachverhalt:
Die Gemeinde
Zernien hat ein Interesse an einer dauerhaften Ansiedlung eines Arztes. Es
fehlt hierzu eine geeignete Praxis bzw. Praxisräume. Das an der Göhrdestr.
gegenüber der Altenwohnanlage gelegene Grundstück bietet sich hierfür an. Es sieht
eine Mischbebauung vor, so dass aufgrund der Größe des Grundstücks genügend
Platz für eine weitere Bebauung bleibt.
Es gab ein erstes
Vorgespräch mit der timson GmbH, Herrn Hasse, der einen Investor für eine
Wohnanlage für Demenzkranke sucht. Die timson GmbH arbeitet mit diversen
Planungsbüros zusammen, die auch eine Vorplanung für ein Ärztehaus erstellen
könnten.
Es steht derzeit
noch nicht fest, ob in dem Ärztehaus auch eine kleine Praxis für Physiotherapie
untergebracht werden soll. Die Baukosten können somit auch noch nicht
ansatzweise geschätzt werden.
Sollten sich reine
Baukosten der Kostengruppe 300 (Bauwerk/Baukonstruktion) und 400 (technische
Ausstattung) von 800.000,- € ergeben, so würden Architektenkosten von ca.
100.000,- € anfallen. Die o.a. zu beauftragenden 3 Leistungsphasen ergeben:
Leistungsphase 1
(Grundlagenermittlung) 2 %
Leistungsphase 2
(Vorplanung) 7
%
Leistungsphase 3
(Entwurfsplanung) 15 %
also zusammen 24 %
dieser 100.000,- €- somit 24.000,- €.
Der Antrag auf
entsprechende Fördergelder muss bis zum 15.10.20 eingereicht werden. Hierzu und
zu weiteren Vorgesprächen wird in der Sitzung berichtet.
Es ist auch vom
Fördermittelgeber abhängig, ob die Vorplanung bereits förderfähig ist oder
nicht.
Beschlussvorschlag:
Der Auftrag zur
Vorplanung eines Ärztehauses (Leistungsphase 1-3) wird an ein geeignetes
Architekturbüro vergeben.