Sachverhalt:
Es liegt der
Kaufantrag eines Grundstücksanliegers des zwischen den Grundstücken, Berliner
Straße 37 und 39, befindlichen Gehweges vor. Der Kaufantrag mit Übersichtsplan
sowie ein Lageplan mit farblicher Markierung des Bereiches sind der Vorlage als
Anlage I und Anlage II beigefügt.
Stellungnahme
der Verwaltung:
Bei der betroffenen
Wegeverbindung handelt sich um einen im Bebauungsplan „4b-Develang; Neufassung
mit Teilaufhebung“ festgesetzten Gehweg der den südlichen Stichweg der Berliner
Straße mit dem Samlandweg verbindet. Aus Sicht der Verwaltung sollte diese
Wegeverbindung nicht verkauft werden, da dies die Konsequenz hätte, dass
mehrere Anwohner der Berliner Straße den Samlandweg zukünftig nur über einen
erheblichen Umweg erreichen könnten. Die im Antrag aufgeführten Probleme bei
Starkregenereignissen sind vom Eigentümer, der Stadt Dannenberg (Elbe), durch
entsprechende bauliche Maßnahmen zukünftig zu verhindern.
Beschlussvorschlag:
Der Antrag auf Kauf
des Gehweges zwischen den Grundstücken Berliner Straße 37 und 39 wird
abgelehnt.