Sachverhalt:
Der Bund und die Länder haben einen
Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten aufgelegt, um die negativen
Auswirkungen der Corona-Pandemie zu bewältigen. Dabei liegt der Fokus auf
Sportstätten in Gebieten, die in das Städtebauförderungsprogramm des Bundes und
Landes aufgenommen sind oder werden sollen sowie in Städtebaulichen
Untersuchungsgebieten zur Vorbereitung der Aufnahme in die Städtebauförderung.
Die Förderung muss der Integrierten Städtebaulichen Entwicklungsplanung, die
auch konzeptionelle Aussagen zu den Sportstätten umfasst, entsprechen.
Zum Fördergegenstand gehören Sportstätten,
z.B. Sporthallen, Hallen, Schwimmbäder, die primär zur Ausübung von Sport, und
hier insbesondere Vereinssport, dienen sowie deren typische bauliche
Bestandteile und zweckdienliche Folgeeinrichtungen, z.B. Umkleide- und
Sanitärräume. Der Fördersatz bei diesen möglichen Maßnahmen beträgt 90 %.
Der Landkreis Lüchow-Dannenberg plant
folgende Maßnahmen:
1. Erneuerung der Laufbahn auf dem Sportplatz:
Die
Kunststofflaufbahn wurde zwar regelmäßig gereinigt und instand gehalten, hat
über die Jahre jedoch erheblich an Substanz verloren. Eine Erneuerung des
Belages einschließlich des Unterbaus ist dringend geraten und es wäre grob
überschlägig, mit ca. 250.000,00 € einzuschätzen. Die Laufbahn dient dem
Vereinssport und wird auch von den Schulen genutzt.
2. Erneuerung der Tribüne in der Dannenberger Sporthalle:
Im
Zuge der energetischen Sanierung der Sporthalle von 2011/2012 wurde die Tribüne
zwar neu verkleidet, in ihrer konstruktiven Grundsubstanz jedoch aus
Kostengründen nicht saniert. Aufgrund der langjährigen Beanspruchung der
Tribüne hat sich deren Stahlkonstruktion inzwischen derart verzogen, dass ein
fehlerfreier Aufbau der Tribüne (ausziehbar) kaum noch möglich ist und die
Standsicherheit der Tribüne nicht mehr nachgewiesen werden kann. Die Tribüne
ist derzeit gesperrt. Ein Sachverständiger hat in seinem Gutachten zur
Standsicherheit der Tribüne diverse Mängel festgestellt mit dem Fazit, dass
eine dringend erforderliche Sanierung unwirtschaftlich ist. Eine Erneuerung der
Tribüne zur Aufrechterhaltung des Vereinssports ist dringend geboten. Die
Kosten belaufen sich auf ca. 450.000,00 €. Der Vereinssport ist eine tragende
Säule in der Förderung der gesundheitlichen und gesellschaftlichen Entwicklung
von Kindern und Jugendlichen. Notwendige Fähigkeiten, wie das Einhalten von
Regeln, die Rücksichtnahme auf andere sowie die Übernahme von Verantwortung
werden hier in spielerischer Weise eingeübt. Die Unterstützung des Vereinssports
ist damit auch indirekte Aufgabe des Landkreises im Hinblick auf die Förderung
der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen sowie in der Gesundheitsvorsorge.
3. Neugestaltung der Außensportflächen am Schulzentrum:
Mit
dem Bau einer Tennisanlage wird, entsprechend dem Kreistagsbeschluss vom
29.06.2020 mit dem MTV Dannenberg, ein Erbbaurecht auf einem Teilgrundstück des
Sportplatzes im Schulzentrum Dannenberg eingeräumt. Hier soll eine Tennisanlage
errichtet werden. In einer noch abzuschließenden Vereinbarung wird den Schulen
die kostenlose Nutzung dieser Anlage für den Schulsport ebenfalls ermöglicht.
Mit der Einrichtung dieser Tennisanlage sind weitere Umgestaltungsmaßnahmen auf
dem Sportplatzgelände erforderlich, z.B. Neugestaltung eines Nebenplatzes, die
Verlegung der Weitsprunggrube etc. Die Gesamtmaßnahme wird vom Verein mit
Kosten von ca. 500.000,00 € eingeschätzt. Eine Kostenübernahme vom Verein in
Höhe von 10 % ist möglich.
Nach Abfrage hat der Landkreis die mögliche
Ausweitung des Untersuchungsgebietes befürwortet.
Das Niedersächsische Ministerium für
Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz wird das Förderungsprogramm
voraussichtlich im Dezember 2020 veröffentlichen. Gefördert werden können nur
solche Maßnahmen, die zuvor in das Förderungsprogramm des Landes aufgenommen
worden sind und deren Mitfinanzierung der Bund zugestimmt hat.
Wie bereits im Sachverhalt dargestellt ist,
müssen die Sportstätten in Städtebaulichen Untersuchungsgebieten liegen. Bisher
war der Untersuchungsbereich so abgegrenzt, dass weder der Sportplatz, noch die
Sporthalle, noch der zukünftige Tennisplatz im Gebiet der „Vorbereitenden
Untersuchung“ gelegen sind. Hier ist eine Beschlussfassung über die Erweiterung
des Gebietes der „Vorbereitenden Untersuchungen“ erforderlich. Zusätzliche
Kosten entstehen für die Erweiterung nicht. Die BauBeCon wird den Bereich in
die Voruntersuchung aufnehmen.
Des weiteren wird der Bereich Einfluss in
das zu erarbeitende Integrierte Stadtentwicklungskonzept finden
Beschlussvorschlag:
Das
Untersuchungsgebiet für die „Vorbereitenden Untersuchungen“ zu der
Städtebaulichen Sanierungsmaßnahme Innenstadt wird erweitert.