Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) hat am 07.05.2020 die
dritte Änderungssatzung zur Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dannenberg
(Elbe) vom 20.12.2007 beschlossen. Vorausgegangen ist ein Antrag der
SOLI-Fraktion, einen Zuschuss von 10.000,00 € an die Suchtberatung
Lüchow-Dannenberg abzuführen, sofern der Rat der Stadt Dannenberg die Änderung
der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dannenberg (Elbe) beschließt.
Der Verwaltungsausschuss hat im Anschluss entschieden, in
den Haushalt 2020 3.000,00 € als Zuschuss für die Suchtprävention einzuplanen.
In der vergangenen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Soziales
der Stadt Dannenberg (Elbe) war die Geschäftsführerin des Paritätischen
Wohlfahrtsverbandes Lüchow-Dannenberg, Frau Susanne Guhl und der Mitarbeiter
der Suchtberatung, Herr Holger Komoß anwesend. Einen umfassenden Bericht über
die Arbeit in der Suchtberatung nahmen die Ausschussmitglieder zur Kenntnis.
In der anschließenden Diskussion wurde deutlich, dass die Ausschussmitglieder ein Konzept erwarten, das belegt, wie die zusätzliche Einnahme in Höhe von 3.000,00 € durch den Zuschuss der Stadt gezielt verwendet werden soll. Die Geschäftsführerin und der Mitarbeiter wurden beauftragt, dieses vorzulegen. Das Konzept des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Lüchow-Dannenberg ist in der Anlage beigefügt. Die Verwaltung bittet die Gremien der Stadt Dannenberg (Elbe), folgenden Beschluss zu fassen:
Das Konzept des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes
Lüchow-Dannenberg hinsichtlich der Suchtprävention wird angenommen.
Beschlussvorschlag:
Das Konzept des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes
Lüchow-Dannenberg hinsichtlich der Suchtprävention wird angenommen.