Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Dannenberg hat am
19.09.2017 beschlossen, den Bebauungsplan Pörmke Nord m.ö.B. zu ändern. Anlass
der Änderungen ist die Umsiedlung und Erweiterung des bestehenden
Hagebaumarktes in Dannenberg in das Plangebiet. Das zuvor festgesetzte
Mischgebiet wird in ein Sondergebiet „Baumarkt und Gartencenter“ geändert. Im
nordöstlichen Plangebiet wird ein Gewerbegebiet festgesetzt.
Der
Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren durch die Samtgemeinde Elbaltaue
geändert.
Zur Einhaltung der
Ziele und Grundsätze des Landesraumordnungsprogrammes und des regionalen
Raumordnungsprogrammes wurde eine Verträglichkeitsanalyse erstellt.
Geplant waren rund
6.800m² gewichtete Verkaufsfläche (100% Innenfläche, 50% überdachte
Freifläche/Kalthallen, 25 % unüberdachte Freiflächen).
Damit würde das
Kongruenzgebot nicht eingehalten werden. Danach müssen mind. 70% des Umsatzes
aus dem Verflechtungsbereich des Grundzentrums Dannenberg, hier das Gebiet der
alten Samtgemeinde Dannenberg generiert werden.
Daher wurde die
zulässige Verkaufsfläche auf 4.600m² reduziert. Alle anderen Ziele und
Grundsätze würden auch bei der Ursprungsvariante eingehalten werden.
Zum Ausgleich von
nachteiligen Umweltauswirkungen werden Anpflanzungen von Bäumen und Sträuchern
und Sonstigen Bepflanzungen auf öffentlichen und privaten Grünflächen
festgesetzt.
Weiterhin wird eine
externe Kompensationsfläche im Flächenpool „Alte Jeetzel“ der Niedersächsischen
Landgesellschaft mbH in der Gemarkung Schaafhausen zum Schutz von Lebensräumen
am Boden brütender Vogelarten, insbesondere der Feldlerche zur Verfügung
gestellt.
Zur Durchführung
aller Ausgleichsmaßnahmen auf privaten Grünflächen sowie die Bereitstellung der
externen Kompensationsfläche auf Kosten des Vorhabenträgers wird ein städtebaulicher
Vertrag geschlossen.
Im Rahmen der
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB lag der Entwurf des
Bebauungsplanes sowie der Entwurf der Begründung in der Zeit vom 02.09.2019 bis
einschließlich 02.10.2019 aus.
Einzuarbeitende
Stellungnahmen wurden von folgenden Trägern öffentlicher Belange und der
Öffentlichkeit vorgebracht, siehe Anlage I zur Vorlage:
- Landkreis Lüchow-Dannenberg
- Deutsche Telekom Uelzen
- Avacon Salzwedel
- Staatliches Gewerbeaufsichtsamt
- Industrie- und Handelskammer
Lüneburg-Wolfsburg
- Naturpark Elbhöhen-Drawehn
- Nds. Landesamt für Denkmalpflege
- Niedersächsische Landesbehörde für
Straßenbau und Verkehr
- Landesamt für Geoinformation und Landvermessung
Niedersachsen
- Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
- Altmarkkreis Salzwedel
- Naturschutzbund Deutschland, Kreisgruppe
Lüchow-Dannenberg
- Bürger aus Braasche
Die Stellungnahmen
wurden in die Entwürfe eingearbeitet. Parallel dazu wurden mit der Raumordnungsbehörde
des Landkreises mehrere Abstimmungsgespräche geführt, sodass diese Belange in
den Bebauungsplan eingeflossen sind und in der Begründung ausführlich erläutert
worden sind.
Im Rahmen der
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB lag der Entwurf des
Bebauungsplanes sowie der Entwurf der Begründung in der Zeit vom 16.07. bis
einschließlich 17.08.20520 aus. Abzuwägende Stellungnahmen wurden von folgenden
Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit vorgebracht:
- Landkreis Lüchow-Dannenberg
- Polizeiinspektion Lüneburg,
Lüchow-Dannenberg, Uelzen
- Wasserverband Dannenberg-Hitzacker köAR
- Industrie- und Handelskammer
Lüneburg-Wolfsburg
- Nds. Landesamt für Denkmalpflege
- Niedersächsische Landesbehörde für
Straßenbau und Verkehr
- Landkreis Lüneburg
- Landkreis Uelzen
- Naturschutzbund Deutschland, Kreisgruppe
Lüchow-Dannenberg
- Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz
- Bürger aus Braasche
-
Anregungen und
Bedenken wurden gem. dem Abwägungsvorschlag gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
(Anlage I) abgewogen.
Aufgrund der
Stellungnahmen wurde die Planzeichnung in einigen Punkten geändert.
Das im Sondergebiet
zulässige Randsortiment „sonstige baumarktrelevante Haushaltswaren“ wird dem in
der Auswirkungsanalyse untersuchten Sortiment „sonstige baumarkttypische
Haushaltswaren“ angepasst.
Die Fläche „zum
Anpflanzen von Bäumen und Rasen“ wird in eine Fläche „zum Anpflanzen von Bäumen
und Sträuchern“ geändert.
Der Hinweis, dass
bei einem Nachweis von fehlenden Nestern ggf. i.V.m. rechtzeitiger Vergrämung
eine Ausnahmegenehmigung die Frist der Artenschutzrechtlichen Ge- und Verbote
vermindert werden kann, wird gestrichen.
Unabhängig von den
eingegangenen Stellungnahmen wird die Zuordnung der Ausgleichsflächen
und -maßnahmen zu
den Eingriffsflächen gestrichen.
Eine Zuordnung ist
erforderlich, wenn die Ausgleichsmaßnahmen nicht am Ort des Eingriffes, sondern
an anderer Stelle von der Stadt durchgeführt werden und die Kosten über eine
Kostenerstattungssatzung gem. § 135a BauGB auf die Anlieger umgelegt werden
sollen.
Die
Ausgleichsmaßnahmen für die Eingriffe im Sondergebiet und im Gewerbegebiet
befinden sich allesamt auf den Grundstücken des Vorhabenträgers. Die Durchführung
der Ausgleichsmaßnahmen durch die Stadt ist daher nicht nötig. Eine
festgesetzte Zuordnung im Bebauungsplan stünde aber einer Durchsetzung des
Pflanzgebotes entgegen.
Die externe
Ausgleichsfläche befindet sich im Flächenpool der Nds. Landgesellschaft und
wird sowieso über einen städtebaulichen Vertrag gesichert.
Daher war die
Zuordnung zu streichen.
Die Begründung und
der Umweltbericht wurden ebenfalls ergänzt.
Da die Änderungen
in der Planzeichnung nicht nur redaktioneller Art sind, muss der Bebauungsplan
erneut ausgelegt werden.
Die Auslegung soll
voraussichtlich in der Zeit vom 04.09.2020 – 05.10.2020 durchgeführt werden.