Betreff
Antrag auf Kauf einer Wegeteilfläche im OT. Nebenstedt
Vorlage
30/0298/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Es liegt der Antrag einer Grundstückseigentümerin aus dem OT. Nebenstedt vor, ein Teilstück der zu ihrem Grundstück führenden Straße zu erwerben. Der Antrag und ein Lageplan mit Markierung des betroffenen Bereiches sind der Vorlage als Anlage I und II beigefügt.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Seitens der Verwaltung bestehen keine Einwände gegen den Verkauf. Bei dem betroffenen Wegeteilstück handelt es sich, wie auf dem Lageplan auch ersichtlich, um den Endbereich einer Sackgasse mit einer Größe von ca. 110 qm. Die Sackgasse zieht sich quasi bis auf das Grundstück der Antragstellerin. Rechte Dritter sind nicht betroffen, da es nur einen weiteren Anlieger gibt, dieser sein Grundstück aber problemlos über den vorderen Bereich des Weges erreichen kann und sich im betroffenen Bereich auch schon seit mehreren Jahrzehnten ein hoher Zaun als Abgrenzung zum Wegegrundstück befindet. Eine Entwidmung des Bereiches ist hier nicht notwendig, da es sich gem. § 8 Abs. 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes um einen „unerheblichen“ Teil der gewidmeten Straße handelt. Der Buchwert der Fläche beträgt

1,00 Euro/m², der zur Kaufpreisfindung herangezogene Verkehrswert ergibt sich aus den in den vergangenen Jahren getätigten vergleichbaren Kaufverträgen über Straßen/ Wegeflächen.  

 


Beschlussvorschlag:

Die beantragte und in der Anlage farblich dargestellte Wegeteilfläche in einer Größe von ca. 110 qm wird zu Preis von 3,00 Euro/m² an die Antragstellerin verkauft. Sämtliche mit dem Verkauf verbundene Kosten sind von der Antragstellerin zu übernehmen.