Sachverhalt:
Gemäß des am
04.04.2019 gefassten Beschlusses seitens des Gemeinderates (Gus/X/15) erhöht
sich der Verkaufspreis für Baugrundstücke im Baugebiet Stüden von zuvor 18,50
€/m² auf 20,15 €/m².
Im Gegenzug gewährt die Gemeinde Gusborn auf Antrag einen einmaligen
Baukostenzuschuss i. H. v. max. 1,65 €/m² für künftig zu veräußernde
Baugrundstücke.
Gemäß
Beschlusslage setzt sich die Förderung wie folgt zusammen:
a.)
Baubeginn bis zwölf Monate nach Kaufvertragsunterzeichnung mit der
Gemeinde Gusborn:
0,55 €/m².
b.)
Bezug des Wohngebäudes bis 30 Monate nach
Kaufvertragsunterzeichnung mit der Gemeinde Gusborn: 1,10 €/m².
Der
entsprechende Antrag kann frühestens nach Fertigstellung des Wohngebäudes
gestellt werden.
Bei der
Samtgemeindeverwaltung ist ein entsprechender Antrag für die Auszahlung der in
Rede stehenden Förderung eingegangen. Das von der antragsstellenden Person
erworbene Grundstück hat eine Größe von 1.237 m².
Somit berechnet
sich die Förderung wie folgt:
a) 0,55 €/m² x 1.237 m² 680,35 €
b) 1,10 €/m² x 1.237 m² 1.360,70 €
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2.041,05 €
Der entsprechende
Grundstückskaufvertrag wurde am 03.09.2019 geschlossen.
Bgm Ringel teilte auf Anfrage mit E-Mail vom 25.07.2020 mit, dass das
Wohngebäude bereits von der antragsstellenden Person bezogen wurde.
Die für die
Auszahlung erforderlichen Voraussetzungen werden somit erfüllt.
Es bedarf einer
außerplanmäßigen Auszahlung, da für den besagten Zweck im Haushalt keine
finanziellen Mittel veranschlagt wurden und auch keine Mittel aus Vorjahren
verfügbar sind.
Die Deckung ist laut Aussage des Kämmerers durch in ausreichender Höhe
vorhandenen liquiden Mitteln resp. bereits verbuchten Mehreinzahlungen aus
Grundstücksverkäufern gewährleistet.
Beschlussvorschlag:
Der
außerplanmäßigen Auszahlung i. H. v. 2.041,05 € für die Förderung zur Schaffung
von neuem Wohnraum an die antragstellende Person wird zugestimmt.