Betreff
Bebauungsplan "Gewerbegebiet Jameln- Erweiterung" 1. Änderung; Änderungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Vorlage
30/0285/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Raiffeisen-Warengenossenschaft Jameln eG hat folgenden Antrag gestellt:

 

Hiermit beantrage ich die Änderung des B-Planes für das Gewerbegebiet Jameln Erweiterung.

Auf dem Baugebiet neben unserer Werkstatthalle planen wir eine Anlage zur Lagerung von Getreide zu errichten.

Die Firsthöhe ist mit 17 m geplant. Einzelne Bauteile wie Aufzüge, Schornsteine könnten darüber hinaus eine Höhe bis zu 19 m erreichen.

Die jetzige Bauhöhe ist auf 12,5 m begrenzt und einzelne Bauteile können darüber hinausragen.“

 

Die derzeitige zulässige max. Höhe beträgt im Plangebiet „Gewerbegebiet Jameln- Erweiterung“ 12,5 m.

2017 wurde bereits der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Jameln“ geändert, hierbei wurde die Höhe ebenfalls von 12,5 m auf 17 m erhöht.

 

Der Verfahren zur Änderung der maximal zulässigen Höhe kann als textliche Änderung im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt werden.

 

Mit dem Vorhabenträger wird ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten geschlossen.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Jameln leitet das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Jameln – Erweiterung“ ein. Zur Übernahme der Planungskosten wird ein städtebaulicher Vertrag geschlossen.