Sachverhalt:
Die Raiffeisen-Warengenossenschaft Jameln eG hat folgenden Antrag gestellt:
„Hiermit beantrage ich
die Änderung des B-Planes für das Gewerbegebiet Jameln Erweiterung.
Auf dem Baugebiet
neben unserer Werkstatthalle planen wir eine Anlage zur Lagerung von Getreide
zu errichten.
Die Firsthöhe ist mit
17 m geplant. Einzelne Bauteile wie Aufzüge, Schornsteine könnten darüber
hinaus eine Höhe bis zu 19 m erreichen.
Die jetzige Bauhöhe ist auf 12,5 m begrenzt und einzelne Bauteile können darüber hinausragen.“
Die derzeitige
zulässige max. Höhe beträgt im Plangebiet „Gewerbegebiet Jameln- Erweiterung“
12,5 m.
2017 wurde bereits
der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Jameln“ geändert, hierbei wurde die Höhe
ebenfalls von 12,5 m auf 17 m erhöht.
Der Verfahren zur
Änderung der maximal zulässigen Höhe kann als textliche Änderung im
beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt werden.
Mit dem
Vorhabenträger wird ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der
Planungskosten geschlossen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Gemeinde Jameln leitet das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes
„Gewerbegebiet Jameln – Erweiterung“ ein. Zur Übernahme der Planungskosten wird
ein städtebaulicher Vertrag geschlossen.