Sachverhalt:
Der Rat
der Stadt Dannenberg hat am 14.07.2015 beschlossen, den Bebauungsplan „Riskau
Süd“ aufzustellen. Konkret soll die vorliegende Planung einem bestehenden
Gewerbebetrieb die Möglichkeit einer Betriebsentwicklung geben. Das Planungskonzept
zielt auf die Ausweisung von eingeschränkten Gewerbegebieten im südöstlichen
Randbereich des Ortsteils Riskau ab. Die eingeschränkten Gewerbegebiete werden
im Nordosten und Süden werden durch Grünflächen mit festgesetzten
Ausgleichsmaßnahmen umgeben.
Im Rahmen der
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB lag der Entwurf des
Bebauungsplanes sowie der Entwurf der Begründung in der Zeit vom 29.08.17 –
29.09.2017 aus. Wesentliche abzuwägende Stellungsnahmen wurden von folgenden
Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit vorgebracht:
- Landkreis Lüchow-Dannenberg
- Industrie- und Handelskammer Lüneburg
Wolfsburg
- Bürger aus Zernien
Anregungen und
Bedenken wurden gem. dem Abwägungsvorschlag gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
(Anlage I) abgewogen.
Wesentliche
Änderungen wurden aufgrund der Stellungnahmen nicht vorgenommen.
Zu b)
Mit der Abwägung
der Stellungnahmen ist das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes soweit
abgeschlossen, dass der Bebauungsplan Riskau Süd als
Satzung beschlossen werden kann.
Es wurde am
16.07.19 ein städtebaulicher Vertrag über die Durchführung des Ausgleiches i.S.
des § 1 a Abs. 3 BauGB geschlossen.
Im Vertrag wurde
vereinbart, dass der Bebauungsplan erst wirksam wird, wenn eine
Grunddienstbarkeit sowie eine Baulast zu Gunsten der Stadt zur Sicherung der
Ausgleichsfläche eingetragen sowie eine Bürgschaft als Sicherheitsleistung
vorgelegt worden ist.
Die Eintragung der
Baulasten ist erfolgt. Die Eintragung der Grunddienstbarkeit wurde Ende 2019
beim Amtsgericht beantragt. Nachforderungen vom Amtsgericht sind nachgereicht
worden. Die Eintragungsmitteilung steht noch aus.
Die
Bürgschaft wurde vorgelegt.
Beschlussvorschlag:
a) Die eingegangenen Stellungnahmen werden
gemäß den Abwägungsvorschlägen gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 abgewogen und
beschlossen.
b) Der Bebauungsplan Riskau Süd wird als Satzung
beschlossen unter dem Vorbehalt, dass die Grunddienstbarkeit zu Gunsten der
Stadt Dannenberg (Elbe) eingetragen worden ist. Gleichzeitig wird die
Begründung zum Bebauungsplan beschlossen.