Betreff
Jahresabschluss der Gemeinde Damnatz zum 31.12.2019 a) Beschluss über den Jahresabschluss b) Entlastung des Bürgermeisters c) Beschluss über die Verwendung des Jahresergebnisses
Vorlage
20/0250/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Jahresabschluss 2019 wurde dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) im Mai 2020 vorgelegt. Die Prüfung des Abschlusses wurde am 08.07.2020 beendet.

 

Die Gemeinde hat im Jahr 2019 ein ordentliches Ergebnis von 19.279,85 € erwirtschaftet. Dies führt, dem entsprechenden Ratsbeschluss vorausgesetzt, zu einer Veränderung der ordentlichen Ergebnisrücklage auf 171.896,61 €. Die außerordentlichen Ergebnisrücklage verbleibt auf Vorjahresniveau von 8.098,94 €.

 

Gründe, die einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen, hat das Rechnungsprüfungsamt nicht festgestellt. Es bestätigt gem. § 156 Abs. 1 NKomVG, dass
-              der Haushaltsplan und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden,
-              bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des
                kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und
                Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen
                Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und
-              sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge,
                Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und die Jahresabschlüsse die
                tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellen.

 

Unter Ziffer 4 gibt das RPA auf den Seite 11 des Prüfberichts Hinweise, Empfehlungen und Prüfbemerkungen bezüglich des Jahresabschlusses:

 

4.1 Auftragsvergaben

Das RPA bemängelt die Vergabe von 3 Aufträgen von Bauleistungen über insgesamt 15.494 EUR. Die Art und Weise in welcher Form die Maßnahmen getätigt werden, wurde in den Ratssitzungen am 02.07.2019 (TOP 8.1) und 24.09.2019 (TOP 6) ausgiebig mit den Ratsvertretern abgestimmt um die für die Gemeinde günstigste Lösung der notwendigen Maßnahmen zu finden und umzusetzen. Grundsätzlich stimme ich dem RPA zu, dass dies nicht den rechtlichen Richtlinien nicht gänzlich entsprach.
Den Hinweis des Rechnungsprüfungsamtes nehme ich selbstverständlich zur Kenntnis und werde in Zukunft den rechtlichen Vorgaben bei Vergaben genauer entsprechen.

 

 


Beschlussvorschlag:

a)    Der Jahresabschluss 2019 wird beschlossen.

b)    Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2019 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.

c)    Der Überschuss aus dem Jahresergebnis in Höhe von 19.279,85 € wird der Ergebnisrücklage (ordentlich: 19.279,85 €, außerordentlich: 0,00 €) zugeführt.