Sachverhalt:
Der Jahresabschluss 2019 wurde dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) im Mai 2020 vorgelegt. Die Prüfung des Abschlusses wurde am 08.07.2020 beendet.
Die Gemeinde hat im Jahr 2019 ein ordentliches Ergebnis von 19.279,85 € erwirtschaftet. Dies führt, dem entsprechenden Ratsbeschluss vorausgesetzt, zu einer Veränderung der ordentlichen Ergebnisrücklage auf 171.896,61 €. Die außerordentlichen Ergebnisrücklage verbleibt auf Vorjahresniveau von 8.098,94 €.
Gründe, die einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen,
hat das Rechnungsprüfungsamt nicht festgestellt. Es bestätigt gem. § 156 Abs. 1
NKomVG, dass
- der Haushaltsplan und die
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden,
- bei den Erträgen und
Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des
kommunalen
Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und
Vorschriften
unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen
Wirtschaftlichkeit
verfahren worden ist und
- sämtliche Vermögensgegenstände,
Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge,
Aufwendungen,
Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und die Jahresabschlüsse die
tatsächliche
Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellen.
Unter Ziffer 4 gibt das RPA auf den Seite 11 des Prüfberichts Hinweise, Empfehlungen und Prüfbemerkungen bezüglich des Jahresabschlusses:
4.1 Auftragsvergaben
Das RPA bemängelt
die Vergabe von 3 Aufträgen von Bauleistungen über insgesamt 15.494 EUR. Die
Art und Weise in welcher Form die Maßnahmen getätigt werden, wurde in den
Ratssitzungen am 02.07.2019 (TOP 8.1) und 24.09.2019 (TOP 6) ausgiebig mit den
Ratsvertretern abgestimmt um die für die Gemeinde günstigste Lösung der
notwendigen Maßnahmen zu finden und umzusetzen. Grundsätzlich stimme ich dem
RPA zu, dass dies nicht den rechtlichen Richtlinien nicht gänzlich entsprach.
Den Hinweis des Rechnungsprüfungsamtes nehme ich selbstverständlich zur
Kenntnis und werde in Zukunft den rechtlichen Vorgaben bei Vergaben genauer
entsprechen.
Beschlussvorschlag:
a) Der Jahresabschluss 2019 wird beschlossen.
b) Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2019 gemäß § 129
NKomVG Entlastung erteilt.
c) Der Überschuss aus dem Jahresergebnis in Höhe von 19.279,85 €
wird der Ergebnisrücklage (ordentlich: 19.279,85 €, außerordentlich: 0,00 €)
zugeführt.