Sachverhalt:
Im Rahmen der Beratung zur Vorlage
40/0182/2020 in der Sitzung des Rates der Samtgemeinde Elbtalaue vom 23.06.2020
wurde o. g. Beschlussvorschlag zum Raumkonzept für Feuerwehrhäuser von
Stützpunktfeuerwehren zurück an den Fachausschuss (BSAE) verwiesen.
In Bezug auf die Größe der
einzelnen erforderlichen Räumlichkeit wurde Verkleinerungspotential und damit
einhergehend Einsparungspotenzial gesehen.
Die Projektgruppe zur Planung eines
Feuerwehrhauses für Stützpunktfeuerwehren in Samtgemeinde Elbtalaue hat nunmehr
das auf Grundlage der DIN 14092-1 erarbeitete Raumkonzept unter o. g.
Gesichtspunkt erneut betrachtetet.
Insbesondere bei der Fahrzeughalle
sowie beim Schulungsraum wurden Möglichkeiten der Verkleinerung und damit
einhergehenden Einsparungsmöglichkeiten herausgearbeitet.
Das überarbeitete Raumkonzept sieht
nunmehr bei dem Feuerwehrhaus einer Stützpunktfeuerwehr folgende Platzbedarfe
vor:
Räumlichkeit |
Grundsätzlicher
Platzbedarf |
Bezug auf
das Feuerwehrhaus Göhrde- Metzingen |
Fahrzeughalle |
ausreichend Stellplätze der Stellplatzgröße 1 |
ca. 180 m² anstelle zuvor 200 m²; weitere Erläuterungen erfolgen in der
Sitzung |
Lager |
12 m² |
Keine Verkleinerung, da Mindestgröße gem. DIN |
Werkstatt |
12 m² |
Keine Verkleinerung, da Mindestgröße gem. DIN |
Umkleideraum Herren |
Anzahl der „überprüften“ Mitglieder Einsatzabteilung x 1,2 m² |
Erläuterungen erfolgen in der Sitzung |
WC/ Dusche Herren |
Abhängig von der Anzahl der „überprüften“ Mitglieder der
Einsatzabteilung |
Erläuterungen erfolgen in der Sitzung |
Umkleideraum Damen |
Anzahl der „überprüften“ Mitglieder Einsatzabteilung x 1,2 m² |
Erläuterungen erfolgen in der Sitzung |
WC/ Dusche Damen |
Abhängig von der Anzahl der „überprüften“ Mitglieder der
Einsatzabteilung |
Erläuterungen erfolgen in der Sitzung |
Abstellraum |
4 m² |
Keine Verkleinerung, da Mindestgröße gem. DIN |
Technik- und Heizungsraum |
10 m² |
Keine Verkleinerung |
Küche |
8 m² |
Keine Verkleinerung, da Mindestgröße gem. DIN |
Schulungsraum |
Anzahl der „überprüften“ Mitglieder der Einsatzabteilung x 1,5 m²,
maximal jedoch 80 m² |
80 m² anstelle zuvor 113 m² |
Flur |
Abhängig von Bauplanung |
Erläuterungen erfolgen in der Sitzung |
Büro |
12 m² |
Keine Verkleinerung, da Mindestgröße gem. DIN |
Erläuterungen:
Fahrzeughalle:
Ursprünglich wurden ausreichend
Stellplätze der Stellplatzgröße 2 (4,5 m x 12,5 m) vorgesehen. Nach erneuter
Überprüfung wird jedoch die Berücksichtigung von Stellplätzen der
Stellplatzgröße 1 (4,5 m x 10 m) als ausreichend erachtet. Stellplätze der
Stellplatzgröße 1 sind für Einsatzfahrzeuge mit einer Gesamtlänge von bis zu 8
m auskömmlich. Im Regelfall wird diese Fahrzeuglänge bei den Einsatzfahrzeugen
der Stützpunktfeuerwehren nicht überschritten. Für ein jedes Bauvorhaben ist
dies einzelfallbezogen zu überprüfen. Bezogen auf das Bauvorhaben des Feuerwehrhauses
Göhrde- Metzingen überschreiten die unterzustellenden Einsatzfahrzeuge die
maximale Länge von 8 m nicht.
Schulungsraum:
Die DIN 14092-1 sieht bei der
Planung der Größe des Schulungsraumes 1,5 m² je Einsatzabteilungsmitglied vor.
Die Projektgruppe erachtet diesbezüglich eine Abweichung von der DIN insoweit
für vertretbar, dass die maximale Größe des Schulungsraumes auf 80 m²
beschränkt wird. Bei größeren Veranstaltungen (Dienstversammlungen,
Mitgliederversammlungen etc.) kann auf die Fahrzeughalle zurückgegriffen
werden.
„überprüfte Anzahl der Mitglieder
der Einsatzabteilung“:
Bei der Zugrundelegung der
Mitglieder der Einsatzabteilungen ist der vorhandene Personalstamm sowie die
Altersstruktur der jeweiligen Ortsfeuerwehr zu berücksichtigen. Es können nur
Einsatzkräfte berücksichtigt werden, die am Einsatz- und Übungsgeschehen
teilnehmen, d. h. unterjährig eine entsprechende Anzahl an Übungs- und/oder
Einsatzstunden vorweisen können. Auf Grundlage der Auswertung der jeweiligen
Altersstruktur können etwaig erforderliche „Reserven“ bei der Raumplanung
ermittelt werden. Die Auswertung kann mit Hilfe des Verwaltungsprogramms
„FeuerON“ erfolgen.
Die Einsatzabteilung der Ortsfeuerwehr
Göhrde- Metzingen umfasst „überprüft“ 58 Mitglieder (Teilnahme an Einsatz-
und Übungsdiensten), von denen 20 weiblich sind (34,48 %). Die personelle
Stärke der Einsatzabteilung beträgt somit 161,11 % der nach dem
Feuerwehrbedarfsplan für die Stützpunktfeuerwehr Göhrde- Metzingen festgelegten
Mindeststärke von 36 Mitgliedern. Die Altersstruktur kann der Anlage 1
entnommen werden.
Bis zum Jahr 2027 scheiden vier
Mitglieder aufgrund der Überschreitung der gesetzlichen Altersgrenze aus; bis
2030 folgen weitere vier Mitglieder.
Nachwuchsarbeit wird bei der Ortsfeuerwehr Göhrde- Metzingen durch eine Kinder-
und Jugendfeuerwehr betrieben.
Die Einsatzabteilung der Ortsfeuerwehr
Harlingen umfasst „überprüft“ 20 Mitglieder (Teilnahme an Einsatz- und
Übungsdiensten), von denen eines weiblich (5 %) ist. Die personelle Stärke der
Einsatzabteilung beträgt somit 83,3 % der nach dem Feuerwehrbedarfsplan für die
Grundausstattungsfeuerwehr Harlingen festgelegten Mindeststärke von 24
Mitgliedern. Die Altersstruktur kann der Anlage 2 entnommen werden.
Bis zum Jahr 2027 scheiden
vier Mitglieder aufgrund der Überschreitung der gesetzlichen Altersgrenze aus;
bis 2034 scheiden sodann keine weiteren Mitglieder altersbedingt aus.
In der Ortsfeuerwehr Harlingen sind keine Nachwuchsabteilungen
vorhanden.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue beschließt,
a)
künftige Neubau, Anbau- und Umbaumaßnahmen von Feuerwehrhäusern für
Stützpunktfeuerwehren werden nach dem nachstehenden Raumkonzept geplant und
ausgeführt. Anpassungen sind nach den tatsächlichen Erfordernissen der
jeweiligen Stützpunktfeuerwehr zu berücksichtigen.