Betreff
Jahresabschluss des Eigenbetriebes Kommunale Dienste Elbtalaue zum 31.12.2019 a) Feststellungsbeschluss b) Entlastung der Betriebsleitung c) Beschluss über das Jahresergebnis
Vorlage
08/0225/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die BRS Treuhand GmbH aus Hannover hat für den Eigenbetrieb Kommunale Dienste Elbtalaue den Jahresabschluss zum 31.12.2019 mit Anhang und Rechenschaftsbericht geprüft und folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

„Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetriebes Kommunale Dienste Elbtalaue – bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019 sowie Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Rechenschaftsbericht des Eigenbetriebes Kommunale Dienste Elbtalaue für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung Niedersachsen (EigBetr.VO Nds.) in Verbindung mit den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebes zum 31.12.2019 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019 und
  • vermittelt der beigefügte Rechenschaftsbericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Rechenschaftsbericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der EigBetrVO Nds und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Rechenschaftsberichtes geführt hat.

 

 

Der Jahresfehlbetrag setzt sich wie folgt zusammen:

Friedhofs- und Bestattungswesen (-49 T€)

Straßenreinigung (-16 T€)

Betriebshof (-29 T€)

Die Unterdeckungen in den Bereichen Friedhofs- und Bestattungswesen und der Straßenreinigung sind in der nächsten Gebührenkalkulation zu berücksichtigen und auszugleichen.

 

 

 

In der Berechnung der Jahresarbeitsstunden für das Jahr 2019 wurden für krankheitsbedingte Fehlzeiten bei den Vollzeitbeschäftigten 16 Fehltage und bei den Saisonkräften 11 Fehltage berücksichtigt.

Bereits innerhalb der ersten Jahreshälfte war erkennbar, dass mit der Berechnung von 16 Fehltagen der erforderliche Aufwand des Eigenbetriebes nicht gedeckt werden kann. Eine Nachberechnung war daher unumgänglich.

Diese erfolgte mit der Zugrundelegung von 20 Fehltagen für die Vollzeitbeschäftigten. Eine Neuberechnung für die Saisonkräfte war nicht erforderlich. Die Konsequenz aus der überarbeiteten Berechnung war eine Erhöhung des Personalstundensatzes von 40,00 Euro auf 42,48 Euro.

Die Erhöhung erfolgte zum 01.08.2019.

Für das Jahr 2019 liegen jetzt die tatsächlichen Fehltage vor. Diese betragen bei den Saisonkräften 10,75 Tage, kalkuliert waren 11 Tage.

Die krankheitsbedingten Fehltage der Vollzeitbeschäftigen betragen jedoch im Durchschnitt 31 Arbeitstage je Mitarbeiterin und Mitarbeiter. Die Fehltage liegen also um 11 Tage über der Nachberechnung mit 20 Tagen.

Bei den 16 Vollzeitbeschäftigen beträgt somit der nicht kalkulierte Arbeitsausfall insgesamt 176 Arbeitstage. Bei einer täglichen Arbeitszeit von 7,8 Stunden beträgt der Zeitausfall 1.372,8 Arbeitsstunden und bei dem derzeitigen Personalstundensatz in Höhe von 42,48 Euro insgesamt 58.316,54 Euro.

Dabei sind der Ertragsausfälle für den fehlenden Einsatz der Fahrzeuge, Maschinen oder Geräte noch nicht berücksichtigt.

 

Der Prüfungsbericht mit dem Rechenschaftsbericht (Anlage 5 des Prüfungsberichtes) zum Jahresabschluss 2019 sind der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

 


Beschlussvorschlag:

a)       Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BRS Treuhand GmbH aus Hannover geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2019 wird festgestellt.

b)      Die Betriebsleitung wird gemäß § 35 der Eigenbetriebsverordnung (EigBetr.VO) für das Wirtschaftsjahr 2019 entlastet.

c)       Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 94.459,97 Euro ist auf das Folgejahr vorzutragen.