Betreff
Umgang mit prägenden Bäumen; Antrag Rh Herzog
Vorlage
04/0220/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die SOLI-Fraktion für den Dannenberger Stadtrat hat für die Sitzung des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe) folgenden Tagesordnungspunkt beantragt:

„Widerrechtliche Fällaktion an der Jeetzel“.

Im Zuge der Diskussion zu diesem Tagesordnungspunkt hat der Rat der Stadt beschlossen:

Die Angelegenheit zum Umgang mit prägenden Bäumen (Antrag Rh Herzog) wird zur erneuten Beratung in den Umwelt- und Bauausschuss (UBD) und den Ausschuss für Stadtentwicklung und Soziales (StESD) zurückverwiesen. Eine gemeinsame Sitzung wird angeregt.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Soziales hat in seiner Sitzung am 27.05.2020 festgelegt, dass sich dieser Ausschuss noch vor der Sommerpause mit dem zuvor zitierten Antrag beschäftigen möchte. 

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) hat am 26.04.2016 folgenden Beschluss gefasst:

„Rechtzeitig vor geplanten Abholzungsmaßnahmen an prägenden Einzelbäumen, Heckenteilen und Alleen stellt die Verwaltung in den zuständigen Gremien die Maßnahmen vor. Sie werden dort beraten und beschlossen. Ebenfalls werden dort auch entsprechende Ersatzpflanzungen beraten und beschlossen.“

In Bezug auf die Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme der Stadt Dannenberg (Elbe) „Verbesserung der urbanen, grünen Infrastruktur in der Stadt Dannenberg (Elbe)“ bleibt folgendes festzuhalten:

Die Stadt Dannenberg (Elbe) ist im Programmjahr 2018 mit der Städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „Verbesserung der urbanen, grünen Infrastruktur in der Stadt Dannenberg (Elbe)“ in das Städtebauförderungsprogramm des Landes Niedersachsen in der Programmkomponente „Zukunft Stadtgrün“ aufgenommen worden. Ziel dieser Städtebaulichen Erneuerung ist es, die Grünflächen im Bereich des Amtsberges und des Thielenburger Sees für eine verstärkte, öffentliche Nutzung als Grünanlagen- und Naherholungsflächen sowie zur Verbesserung des Stadtklimas herzurichten und zu vernetzen und dabei ausdrücklich auch die Sicht auf den zugewachsenen Thielenburger See wiederherzustellen. Um diese Maßgaben zu erfüllen, ist ein Schutz-, Maßnahmen- und Pflegekonzept erstellt worden.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Soziales des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe) befasste sich am 03.12.2019 mit diesem Konzept, das auch die Teilmaßnahme Rodungsarbeiten, Baugrunduntersuchungen und den vorgesehenen Brückenbau enthält. Dieses Konzept wurde am 10.12.2019 bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung vom Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) beschlossen.

Im Vorwege zu dieser Beschlussfassung fand eine Beratung mit Vertretern der unteren Naturschutzbehörde, der Niedersächsischen Landgesellschaft mbH, des Jeetzeldeichverbandes, des Kreisverbandes des Wasser- und Bodenverbandes sowie des Landkreises statt. Die Maßnahmen, die im Februar durchgeführt wurden, wurden an diesem Tag bereits genauestens überprüft und dann festgelegt. Die Behördenvertreter gaben ihre Zustimmung. Nachdem der Ratsbeschluss gefasst war, wurden die schriftlichen Genehmigungsanträge gestellt. Zusätzlich wurden am 22.01.2020 die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Dannenberg im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung über die Rodungsarbeiten und die anstehende Baugrunduntersuchung informiert.

Die beauftragte Fachfirma, die Firma Rodenberg aus Kastorf, führte die Arbeiten in der Zeit vom 20. bis zum 28.02.2020 durch. Demzufolge ist festzustellen, dass alle für die Durchführung der Städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme notwendigen Pflichten, wie die Erörterung mit allen Beteiligten und die Einholung der gesetzlichen, notwendigen Genehmigungen, erfüllt sind. Die Fäll- und Rodungsarbeiten waren bis Ende des Monats Februar abgeschlossen. Die Arbeiten wurden entsprechend des Ratsbeschlusses

„Rechtzeitig vor geplanten Abholzungsmaßnahmen an prägenden Einzelbäumen, Heckenteilen und Alleen stellt die Verwaltung in den zuständigen Gremien die Maßnahmen vor. Sie werden dort beraten und beschlossen“

durchgeführt.

Festzuhalten bleibt, dass an einigen Stellen des Thielenburger Sees auf geplante Gehölzbeseitigungen oder zumindest auf die Beseitigung der Wurzelstöcke verzichtet wurde, da vor Ort bei den Arbeiten festgestellt wurde, dass es möglicherweise zu unerwünschten Beeinträchtigungen im sensiblen Uferbereich kommen würde. Insofern wurden die Rodungsarbeiten in geringerem Umfang durchgeführt.

An der Alten Jeetzel wurde auf die Beseitigung von zwei alten Weiden nahe der Straße am Landgraben verzichtet. An der Alten Jeetzel sind die Arbeiten gemäß der Beantragung durchgeführt worden. Die Gehölze wurden so zurückgeschnitten, dass ein erneuter Austrieb möglich ist. Die Weiden wurden in der Regel auf den Stock gesetzt, so dass ein schonendes Abschneiden erfolgte. Nur teilweise mussten Bäume bodennah abgeschnitten werden, da sich während der Arbeiten herausstellte, dass die zu entnehmenden Weiden geschädigt und schon am Stammfuß von Fäulnis betroffen waren. Des Weiteren wurden zwei Weiden am Landgraben ebenfalls in ihrem Bestand erhalten und lediglich geköpft.

Abschließend bleibt festzuhalten, dass der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) über die angedachten Maßnahmen informiert wurde und darüber beraten hat.

Für eine rechtswidrig durchgeführte Handlung gibt es keinen Tatbestand. Dies belegt auch die Stellungnahme des Amtes für regionale Landesentwicklung in Lüneburg.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Beschluss des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe) vom 26.04.2016 wird bestätigt.