Sachverhalt:
Bereits im Mai 2018
hat ein Anlieger bei der Samtgemeindeverwaltung ein Kaufangebot für Teilflächen
in der Gemarkung Hitzacker, Flur 10, Flurstücke 61/21 ((jetzt Flurstück 61/57)
und 61/23 für eine Fläche von insgesamt 2.500 m² abgegeben. Es wurde ein
Kaufpreis von 1,80 €/m² angeboten.
Die Angelegenheit
wurde sodann den politischen Gremien der Stadt Hitzacker (Elbe) zwecks
Vorberatung resp. Entscheidung wie folgt vorgelegt:
- Vorlage
31/0235/2018:
Vorberatung im BPSUH/X/12 am 13.09.2018 à Vertagung
- Vorlage
31/0235/2018/1:
Vorberatung im BPSUH/X/15 am 12.12.2018
Die geänderte Beschlussempfehlung lautete:
Die Stadt Hitzacker (Elbe) soll
das Verkaufsinteresse gegenüber den Anliegern bekunden und die Anlieger
dahingehend informieren, dass nur zusammenhängende Flächen verkauft werden.
Sollte es unter den Anliegern zu keiner Einigung kommen, werden die Flächen
nicht verkauft. Es soll in diesem Zuge darauf hingewiesen werden, dass der
Pflanzstreifen ebenfalls übertragbar ist, wenn die festgeschriebenen Aufgaben
aus dem Bebauungsplan übernommen werden.
Der Mindestpreis
beträgt 4,00 € pro m².
Im Rahmen der Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hitzacker
(Elbe) (VAH/X/25) am 28.01.2019 wurde kein Beschluss gefasst, da der
Interessent sein Kaufinteresse zurückgezogen hat.
Die Wegeparzelle
61/23 ist im Bebauungsplan (B-Plan) als Fußweg festgesetzt. Laut Aussage des
verantwortlichen Fachdienstes sollte diese nicht veräußert werden, da dann die
Erschließung der anliegenden Grundstücke nicht gesichert ist.
In den
vorangegangenen Sitzungen wurde erläutert, dass das Flurstück 61/57 im B-Plan
als Wald- resp. Biotopschutzgebiet festgelegt wurde. Dieses lässt keine Nutzung
zu. Hier ist lediglich eine Begehung zulässig.
(Weitere)
Einzelheiten können aus den entsprechenden Protokollen der oben genannten
Sitzungen entnommen werden.
Der Anlieger hat
nunmehr ein neues Kaufangebot für die in Rede stehenden Teilflächen, welche
beide das Flurstück 61/57 betreffen, abgegeben. Dieser ist nunmehr bereit, den
Mindestbetrag von 4,00 €/m² zu zahlen. Die an die eingezeichneten Teilflächen
angrenzenden Grundstücke (Flurstücke 61/24 und 61/51) befinden sich im Eigentum
des Interessenten.
Die mit dem Vertrag
verbundenen Kosten sind vom Käufer zu tragen.
Beschlussvorschlag:
a) Das Flurstück 61/23, Flur 10, Gemarkung
Hitzacker (Fußweg mit einer Fläche von 82 m²) wird nicht verkauft.
b) Die im beiliegenden Lageplan eingezeichneten
Teilflächen des Flurstückes 61/57, Flur 10, Gemarkung Hitzacker werden an den Interessenten
für 4,00 €/m² verkauft.
Die mit dem Vertrag verbundenen Kosten, insbesondere die
Vermessungskosten, trägt der Käufer.