Betreff
Gestattungsvertrag Dorfteich Grabau, Ausbau im Zuge des EU-LIFE-Projekt "Auenamphibien"
Vorlage
31/0209/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Naturschutzbund Niedersachsen hat in Zusammenarbeit mit der Biosphärenreservatsverwaltung „Niedersächsische Elbtalaue“ das LIFE-Projekt „Auenamphibien“ bei der EU beantragt und bewilligt bekommen.

Große Teile der Maßnahme sollen in der Dannenberger Marsch, in Grabau, Wussegel, Quickborn und Damnatz durchgeführt werden.

Das von 2016 bis 2023 laufende Projekt hat zum Ziel, in insgesamt 11 Projektgebieten in den Flussniederungen von Aller und Elbe im mittleren und östlichen Niedersachsen den Lebensraum für seltene Amphibien wie Rotbauchunke, Kammmolch und Laubfrosch durch Neuanlage und Sanierung von 300 Laichgewässern sowie Landlebensräumen und Winterquartieren zu verbessern und weiter zu entwickeln (siehe Anlage IV der Vorlage).

 

Unter anderem sollen auch am Dorfteich in Grabau Maßnahmen durchgeführt werden.

Aus dem Dorfteich soll zum einen das organische Material entfernt werden und ein Teilbereich im Süden vertieft werden. Der mineralische Aushub soll als kleiner Damm im Gewässer zum Graben hin aufgebracht werden, um so eine vom Graben etwas entkoppelte ruhigere und tiefere Zone zu schaffen.

 

Der Dorfteich liegt im Eigentum der Stadt Hitzacker (Elbe) (Gemarkung Grabau, Flur 1, Flurstück 318/60), sodass die Stadt als Flächeneigentümerin der Maßnahme zustimmen muss. Hierfür wurde der anliegende Gestattungsvertrag erarbeitet (Anlage I-III der Vorlage).

 

Durch den Vertrag wird dem NABU gestattet, die Maßnahme durchzuführen.

Die Stadt verpflichtet sich, dass:

-          Keine neuen Bäume gepflanzt werden

-          Keine Entenhäuschen als Nisthilfen aufgestellt werden

-          Keine Hausenten gehalten werden

-          Keine Fische eingesetzt werden

-          Keine Ausgleichsmaßnahme vorgesehen sind und die Flächen nicht als Ökokonto beantragt werden.

 

Die Unterhaltungsmaßnahmen am Graben (Gewässer 3. Ordnung), der durch den Teich verläuft, werden durch den Kreisverband der Wasser- und Bodenverbände durchgeführt. Die Unterhaltung und die Funktionsfähigkeit des Grabens dürfen nicht beeinträchtigt werden.

Ebenfalls bleibt die Möglichkeit der Nutzung als Wasserentnahmestelle im Rahmen des Brandschutzes erhalten.

 

Die laufende Unterhaltung soll für die Vertragslaufzeit an den NABU (oder beauftragte Dritte) übertragen werden. Zum Einen würde die Maßnahme ohne weitere Unterhaltungsmaßnahmen ins Leere laufen, da das Gewässer mit der Zeit wieder verlanden würde. Zum anderen ist die Stadt dann nicht für Schäden, die durch etwaige Unterhaltungsmaßnahmen entstehen könnten, haftbar.

Bei Verstößen gegen die Regelungen müsste die Stadt anteilig die Kosten der Maßnahmen zurück zahlen.

Ein entsprechender Entwurf konnte bis zur Anlage der Vorlage noch nicht erarbeitet werden, daher sollte der Beschluss vorbehaltlich der Änderung am Vertragsentwurf gefasst werden.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Gestattungsvertrag zwischen der Stadt Hitzacker (Elbe) und dem Naturschutzbund Deutschland, Landesverband Niedersachsen e.V. (NABU) wird geschlossen unter der Voraussetzung, dass die Unterhaltung während der Vertragslaufzeit vom Naturschutzbund durchgeführt wird.