Sachverhalt:
Der Förderverein
plant die Beschaffung eines Sonnensegels und beantragt einen Zuschuss in Höhe
von 5.000 €. Die Mittel wurden im Haushalt 2020 bereitgestellt und mit einem
Sperrvermerk versehen (Investitionsprogramm, Haushaltsplan S. 113, Abschnitt
sonstige Investitionen). Die Nutzung des Sonnensegels durch den Förderverein
bzw. die Grundschule sollte auf das Schulhofgelände beschränkt werden. Zudem
sind in den Förderbescheid Nebenbestimmungen zur Anbringungszeit und Pflege
aufzunehmen um eine Lebensdauer von zehn Jahren zu gewährleisten (vgl. amtliche
Afa-Tabelle des Landes Niedersachsen).
Weiterer Vortrag
erfolgt in der Sitzung.
Beschlussvorschlag:
a) Die Gemeinde gewährt dem Förderverein
Grundschule Zernien einen Zuschuss in Höhe von 5.000 € zur Beschaffung eines
Sonnensegels für den Spielplatz auf dem Grundstück der Grundschule Zernien.
b) Die Zweckbindungsfrist beträgt zehn Jahre. Die
Nutzung des Sonnensegels ist auf das Schulhofgelände beschränkt. Das
Sonnensegel ist pfleglich zu behandeln sowie in den Monaten Oktober bis April
abzubauen und trocken zu lagern.
c) Die im Haushalt 2020 bei der
Investitionsnummer 08.3058015 bereitgestellten und mit einer Haushaltssperre
versehenen Mittel in Höhe von 5.000 € werden freigegeben.