Betreff
Antrag auf Flächentausch zur Verlegung eines Weges im OT. Schmessau
Vorlage
30/0177/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Es liegt der Antrag eines Einwohners des Ortsteiles Schmessau vor, in dem dieser ein Flächentausch und damit verbunden die Verlegung eines Wirtschaftsweges an seiner Betriebsstätte beantragt.

Der Antrag sowie die dem Antrag beigefügten Lagepläne sind der Vorlage als Anlage I bis III beigefügt.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Aus rechtlicher Sicht bestehen gegen den Flächentausch und der damit verbundenen Verlegung des Wirtschaftsweges grundsätzlich keine Bedenken. Die Umwandlung der jetzigen Waldfläche zu einem Wirtschaftsweg ist allerdings gem. § 8 Abs. 1 Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung, genehmigungsbedürftig. Zuständig für die Genehmigung ist die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises. 

 


Beschlussvorschlag:

Nach Beratung in der Sitzung