Sachverhalt:
Es liegt der Antrag
eines Einwohners des Ortsteiles Schmessau vor, in dem dieser ein Flächentausch
und damit verbunden die Verlegung eines Wirtschaftsweges an seiner
Betriebsstätte beantragt.
Der Antrag sowie
die dem Antrag beigefügten Lagepläne sind der Vorlage als Anlage I bis III
beigefügt.
Stellungnahme
der Verwaltung:
Aus rechtlicher
Sicht bestehen gegen den Flächentausch und der damit verbundenen Verlegung des
Wirtschaftsweges grundsätzlich keine Bedenken. Die Umwandlung der jetzigen
Waldfläche zu einem Wirtschaftsweg ist allerdings gem. § 8 Abs. 1
Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung,
genehmigungsbedürftig. Zuständig für die Genehmigung ist die Untere Naturschutzbehörde
des Landkreises.
Beschlussvorschlag:
Nach Beratung in
der Sitzung